Motion Fraktion GB/JA! Rahel Ruch, GB/Seraina Patzen, JA!
Am 7. April 2018 demonstrierten einige hundert Personen gegen das Massaker in Afrin und die passive Haltung der Weltgemeinschaft. In den Wochen zuvor fanden verschiedene ähnliche Demonstrationen statt.
Die Kundgebung war unbewilligt, blieb aber friedlich, es gab auch keine Sachbeschädigungen in grösserem Ausmass. Einzig ein paar Sprayereien wurden festgestellt. Dennoch wurde die Demonstration von der Polizei mit einem Grossaufgebot und unter Einsatz von Gummischrot und eines Wasserwerfers gestoppt und in der Spitalgasse eingekesselt. In verschiedenen Augenzeugenberichten werden massive Vorwürfe erhoben – PolizistInnen hätten Gummischrot auf Augenhöhe eingesetzt, Zugang zu Wasser und zur Toilette verweigert, psychische und physische Gewalt gegen mutmassliche DemonstrantInnen eingesetzt. Zudem wurden einzelne Personen ausserhalb
des Polizeikessels durch Zivilpolizisten angegriffen, auf den Boden gezwungen und festgehalten. Im Einsatz standen zudem auch BahnpolizistInnen.
Der öffentliche Verkehr rund um die Heiliggeistkirche stand über mehrere Stunden still. 239 Personen wurden eingekesselt, gefesselt in Polizeiwagen verfrachtet und über Stunden in Polizeigewahrsam im Neufeld festgehalten. Darunter befanden sich 40 Minderjährige. Es handelt sich bei diesem Einsatz um einen eigentlichen Paradigmenwechsel. Während mehrerer Jahre galt in Bern die Praxis, dass auch unbewilligte Demonstrationen nicht wegen Bagatellen aufgelöst werden.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, eine unabhängige und externe Untersuchung des entsprechenden Polizeieinsatzes anzuordnen mit dem Ziel, mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen sowie die weiteren Vorwürfe aus den Augenzeugenberichten abzuklären.
1. Wie war der Gemeinderat als Gesamtgremium über diesen Einsatz informiert? Was führte zur Entscheidung, diese Demonstration im Gegensatz zu vorhergehenden ähnlichen Kundgebungen aufzulösen? Auf welche Gefahrenanalyse stützen sich Gemeinderat und Polizei?
2. Wieso wurden sämtliche Personen, die sich in dem Kessel befanden, in den Festhalteraum Neufeld gebracht, anstatt nur kontrolliert zu werden?
3. Wurde Gummischrot auf Augenhöhe eingesetzt? Welchen Zugang zu Wasser, Toilette, Verpflegung hatten die festgehaltenen Personen im Polizeikessel und im Festhalteraum im Neufeld?
4. Mit welcher Begründung wurden unbeteiligte Personen ausserhalb des Polizeikessels von ZivilpolizistInnen angegriffen, zu Boden gerungen und in demütigender Position auf dem Bahnhofplatz festgehalten?
5. Wie kann der Gemeinderat künftig solche Einsätze vermeiden?
Der weitere Verlauf des Geschäfts ist hier einsehbar.