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22.05.2002: JA
zur Fristenregelung am 2.Juni
Informationsveranstaltung zur
Fristenregelung
Mittwoch, 22. Mai um 20.00h im
Gaskessel, Bern
Mitwirkende: Helene Huldi (Ärztin),
Simone Isler (betroffene Frau), Silvia Tanner Schilter (Vertreterin des
Regionalkomitees JA zur Fristenregelung), Christine Sieber (Mitarbeiterin
der Familienplanungsstelle) und Helmute Conzetti (Theologin).
Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit anschliessender Diskussion.
Was ist die Fristenregelung?
Die Fristenregelung erlaubt eine Abtreibung während den ersten 12 Wochen
einer Schwangerschaft, wenn sich die schwangere Frau in einer Notlage
befindet.
Weshalb braucht es die Fristenregelung?
Weil die Fristenregelung die
Entscheidungsfreiheit der Frau respektiert.
Damit Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, nicht länger als
Kriminelle abgestempelt werden.
Damit sich die Kluft zwischen Gesetz und Praxis endlich schliesst.
Die Fristenregelung ermöglicht eine klare gesetzliche Regelung ohne
Unterschiede von Kanton zu Kanton.
Lügen der GegnerInnen!
Da es keine sachlichen Argumente gegen die Fristenregelung gibt, versucht
die "Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" mit Unwahrheiten und
Emotionen das absolute Abtreibungsverbot durchzusetzen.
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