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22.05.2002: JA zur Fristenregelung am 2.Juni

Informationsveranstaltung zur Fristenregelung

Mittwoch, 22. Mai um 20.00h im Gaskessel, Bern

Mitwirkende: Helene Huldi (Ärztin), Simone Isler (betroffene Frau), Silvia Tanner Schilter (Vertreterin des Regionalkomitees JA zur Fristenregelung), Christine Sieber (Mitarbeiterin der Familienplanungsstelle) und Helmute Conzetti (Theologin).

Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit anschliessender Diskussion.

Was ist die Fristenregelung?

Die Fristenregelung erlaubt eine Abtreibung während den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft, wenn sich die schwangere Frau in einer Notlage befindet.

Weshalb braucht es die Fristenregelung?

Weil die Fristenregelung die Entscheidungsfreiheit der Frau respektiert.
Damit Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, nicht länger als Kriminelle abgestempelt werden.
Damit sich die Kluft zwischen Gesetz und Praxis endlich schliesst.
Die Fristenregelung ermöglicht eine klare gesetzliche Regelung ohne Unterschiede von Kanton zu Kanton.

Lügen der GegnerInnen!

Da es keine sachlichen Argumente gegen die Fristenregelung gibt, versucht die "Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" mit Unwahrheiten und Emotionen das absolute Abtreibungsverbot durchzusetzen.