von Annette Brunner
Seit zwölf Jahren ertönt Musik, wird getanzt, gegessen, getrunken und diskutiert.
Seit über zwölf Jahren ist dieser Ort der alternativen Kultur heftig umstritten.
Seit 1964 hat sich die Stadt aus der Verantwortung gestohlen und die Gebäulichkeiten verlottern lassen.
Jetzt ist der Ball bei uns und wir stimmen über einen Sanierungskredit ab, mit welchem die Weiterführung des bisherigen Betriebes gesichert werden kann.
Die Reitschule - für die einen ein Affront, ein gefluchtes Wort, für jene die sie kennen ein Ort der Kultur und der Begegnung. Mit ihrem vielfältigen und attraktiven Angebot an Konzerten, Theater- und Kinoaufführungen, Informations- und Diskussionsveranstaltungen und ihren ebenfalls rege besuchten Beizen hat sich die Reithalle weit über die Kantonsgrenzen hinaus bekannt gemacht. Viele jüngere und ältere Menschen haben sich in den
zwölf Jahren ihrer Nutzung in verschiedensten Projekten und Arbeitsgruppen oft unentgeltlich engagiert und dazu beigetragen, dass die Reithalle das ist was sie eben ist: Ein Ort der gelebten Kultur. Ein Ort der Begegnung von Menschen verschiedenster Herkunft und Couleurs, ein informeller Treffpunkt ohne Konsumationszwang, ein Platz zum selbstbestimmten Handeln aber auch zur basisdemokratischen Auseinandersetzung mit den Wünschen und Ideen anderer. Alles in allem für viele viel mehr als ein Konzertlokal oder eine Beiz.
Sanierung dringend nötig
Mit der Abstimmung über den Sanierungskredit vom 13. Juni wird über die Zukunft der Reithalle entschieden. Mit einem Ja kann die erste Sanierungsetappe im Jahr 2000 in Angriff genommen und damit der drohende Verfall der Gebäude aufgehalten werden. Eine Sanierung ist dringend notwendig, denn beispielsweise die immer wieder notdürftig geflickten Dächer halten dem Regen oft nicht mehr stand.
Für die Ausführung der Reparatur- und Erneuerungsarbeiten ist eine enge Zusammenarbeit der Stadt als Bauherrin und der IKur als Repräsentantin der Betreiberinnen und Betreiber vorgesehen. Damit wird möglich, dass die Benützerinnen und Benützer der Reitschule sich aktiv an der Planung und auch an der Ausführung der Arbeiten beteiligen können. Weiter sollen Erwerbslose und Fachklassen von Berufsschulen beigezogen werden. So kann die Sanierung bedürfnisorientiert und mit verhältnismässig kleinem Aufwand erfolgen.
Die Gegnerschaft
Den «Schandfleck» wegzusanieren war und ist das erklärte Ziel der Gegnerschaft der Vorlage. Die Initiative «Reitschule für alle» will das geschichtsträchtige Gebäude zu einem Einkaufszentrum mit mehreren hundert Parkplätzen machen. Aufgrund der Parkplätze wurde die Initiative teilweise für ungültig erklärt und es ist deswegen ein Rechtsstreit entbrannt. Ob wir jemals über diese Initiative abstimmen werden ist ungewiss. Aber egal ob später wieder über die Nutzung der Reithalle debattiert wird - eine Sanierung braucht es jetzt. Auch deine Stimme zählt.
von Simon Röthlisberger
Bei dieser Abstimmungsvorlage geht es um die Sanierung der Invalidenversicherung. Zentraler Punkt der Kritik ist die Abschaffung der sogenannten Viertelsrente (d.h. der kleinsten IV-Rentenstufe). Denn damit werden wieder einmal die Schwächsten in der Gesellschaft getroffen. Zudem muss bezweifelt werden, ob sich auf diese Weise überhaupt Ersparnisse erzielen lassen. Unterdessen haben dies sogar FDP und CVP eingesehen.
Letzten Sommer stimmte eine Mehrheit im Bundeshaus der Abschaffung der IV-Viertesrente bereitwillig zu. Nachdem gegen diesen unsinnigen Sozialabbau ein Referendum ergriffen worden war, hat sich das Bewusstsein vieler über die Konsequenzen dieses Enscheids geändert: Die ursprüngliche Front der Zustimmung ist arg am Bröckeln. Gerade die Viertelsrente ermöglicht teilinvaliden Personen, trotz der beschränkten Arbeitsfähigkeit, ein genügend hohes Einkommen zu erzielen. Mit dem Wegfall der Viertelsrente wäre dies nicht mehr garantiert. Die berufliche (Re-) Integration von Menschen in den Arbeitsmakrt würde massiv erschwert. Auch der mögliche Ersatz der Viertelsrente durch Ergänzungsleistungen bringt wenig, weil diese nur von Personen geltend gemacht werden können, die unter dem Existenzminimum leben. Deshalb tut ein NEIN zur Revision der Invalidenversicherung not.
von Annette Brunner
Bereits im letzten ja!rgon hatten wir über die Mutterschaftsversicherung berichtet. Unterdessen haben die grossen Parteien ihre Parolen gefasst: FDP wie SVP sagen Nein.
Während sich bei der SVP eine klägliche Minderheit gegen ein Nein stemmte, ist die FDP in dieser Frage gespalten. Über 40 Prozent der Freisinnigen sprachen sich für die Mutterschaftsversicherung aus, unter ihnen geschlossen die Romands. Gespalten ist aber nicht nur die FDP, sondern das ganze bürgerliche Lager. Davon zeugt auch das bürgerliche Komitee «Wort halten», in welchem VertreterInnen verschiedenster bürgerlicher Parteien für ein JA zur Mutterschaftsversicherung werben. Also alles halb so schlimm?
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat alarmierende Zahlen vermeldet: Gemäss einer Umfrage ist der Ja-Anteil bei älteren Paaren in den letzten fünf Wochen um über elf Prozent gesunken. Gerade ihr Abstimmungsverhalten hat grossen Einfluss auf das Abstimmungsresultat. Ebenfalls am Bröckeln ist die Zustimmung aus der Westschweiz. Dabei hoffte man, mit einer deutlichen Annahme in der Westschweiz einzelne Nein-Mehrheiten in der Deutschschweiz kompensieren zu können.
Noch ist also alles offen und es verbleiben zwei Wochen bis zur Abstimmung. Zwei Wochen, in denen du deine Eltern, Tanten und Onkels, Opis und Omas noch bearbeiten und überzeugen kannst. Kinder kriegen werden diese zwar wahrscheinlich nicht mehr. Unsere Generation aber schon! Deshalb: JA zur Mutterschaftsversicherung.
von Eva Arnold
Gegen die Weiterführung der kontrollierten Heroinabgabe hat ein Komitee aus dem rechten Niemandsland das Referendum ergriffen. Um sich im Abstimmungskampf möglichst profilieren zu können, verdreht und verschweigt uns dieses Komitee - allen voran die EDU - zahlreiche wichtige Tatsachen. Falls das Referendum angenommen werden sollte, drohen unzählige, heute in geregelten Verhältnissen lebende heroinabhängige Menschen zurück auf die Strasse katapultiert zu werden.
Das Referendumskomitee argumentiert damit, dass niemanden von Drogen wegzubringen sei, indem man ihm Drogen abgebe. Dabei verschweigen sie aber, dass jemand erst dann ins Abgabeprogramm aufgenommen wird, nachdem der Ausstieg erfolglos mit anderen Therapien versucht wurde. Das Referendumskomitee verschweigt ebenfalls, dass in der kontrollierten Heroinabgabe nicht einfach gefüllte Spritzen abgegeben werden, sondern die Klienten unter medizinischer und psychologischer Betreuung stehen.
Es gibt kein Patentrezept für die Suchtbekämpfung. Noch immer ist die Prävention das langfristig sinnvollste Mittel. Tatsache ist aber auch, dass sich bereits nach der Versuchsphase der kontrollierten Heroinabgabe viele wichtige Erfolge eingestellt haben: Beschaffungs-Kriminalität, offene Drogenszene und Zahl der Drogentoten sind rückläufig, seit in einem betreuten Rahmen Heroin abgegeben wird. Unterstütze deshalb auch du am 13. Juni die - für einmal - sinnvolle Politik des Bundesrates mit einem deutlichen JA.
von Erik Mozsa
Vor mehr als 20 Jahren verabschiedete die Vereinigte Bundesversammlung ein schweizerisches Asylgesetz. Damals hiess es noch: Wer aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Anschauung oder der Gefährdung von Leib und Leben aus einem Land flüchten musste, hat Anspruch auf Asyl bzw. kann zumindest ein Asylgesuch einreichen.
In den darauf folgenden Jahren wurde das Asylgesetz immer strenger ausgelegt. Am 13. Juni 1999 stimmen wir über die sogenannten «Dringlichen Massnahmen» und ein Asylgesetz ab, welche mit den einstigen humanitären Bestimmungen kaum mehr etwas gemeinsam haben.
Notsituation?
Im Juni 1998 stimmte das Parlament den «Dringlichen Massnahmen» zu. Diese sehen vor, dass Flüchtlinge, die sich nicht ausweisen können, umgehend ausgeschafft werden. Dabei wird verkannt, dass bis zu 80 Prozent aller Flüchtlinge ohne Ausweise in die Schweiz einreisen. In der Regel zeichnet sich der Zwang zur Flucht ja gerade dadurch aus, dass man sich keine Papiere mehr ausstellen lassen kann. Nicht zuletzt deshalb wird die Mitnahme von Papieren für die schweizerischen Behörden oft zum Grund, kein Asyl zu gewähren. An diesem Beispiel zeigt sich denn auch die ganze Widersprüchlichkeit der schweizerischen Asylpraxis.
Die «Dringlichen Massnahmen» gehen aber noch weiter: Papierlose Flüchtlinge werden unmittelbar nach dem Grenzübertritt in die Schweiz einer kurzen Befragung unterzogen. Oft stehen Flüchtlinge zu diesem Zeitpunkt noch unter Schock und sind häufig nicht in der Lage, ihre Fluchtgründe in kurzer Zeit zu erläutern. Gegen eine anschliessende Abweisung haben die Flüchtlinge eine 24-stündige (!!!) Rekursfrist.
Das neue Asylgesetz: Nein danke!
Das neue Asylgesetz sieht vor, Bürgerkriegsflüchtlinge - wie heute zum Beispiel aus dem Kosova - zu Schutzbedürftigen zu erklären. Auf diesen Status hatten Hilfswerke eigentlich lange gewartet. Doch als Parlament und Bundesrat die neue Regelung vorstellten, blieb wenig Enthusiasmus übrig. Denn darin wird den Schutzbedürftigen jegliches Recht, ein Asylgesuch zu stellen, abgesprochen. Ebensowenig existiert ein Anspruch auf Integration. Schutzbedürftige dürfen sich gerade solange in der Schweiz aufhalten, wie dies der Bundesrat vorsieht. Dieser kann den Schutzbedürftigen-Status über eine Gruppe jederzeit aufheben und die Flüchtlinge umgehend ausschaffen. Erst nach einem Aufenthalt von mehr als fünf Jahren in der Schweiz darf ein Asylgesuch gestellt werden, was im Widerspruch zur UN-Flüchtlingskonvention steht.
Aufgrund der nach wie vor zahlreichen Konflikten in weiten Teilen der Welt sind immer mehr Menschen gezwungen, ihr Land zu verlassen und eine neue Bleibe zu suchen. Die Verschärfung des Asylrechtes unter dem Deckmantel der Missbrauchsbekämpfung darf nicht hingenommen werden. Es geht nicht an, hinter jedem Flüchtlingen potentiellen Missbrauch zu sehen. Vielmehr haben Flüchtlinge Anspruch auf eine menschenwürdige Aufnahme in einem Gastland. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund zielen die beiden Asylvorlagen vom 13. Juni in die falsche Richtung. Wirklichen Flüchtlingen, die häufig keine Papiere auf sich tragen, droht die Abschiebung. Deshalb: Das Abstimmungswochenende vom 13. Juni nicht verschlafen und zweimal NEIN zu den Asylvorlagen stimmen.
von Blaise Kropf
Am 13. Juni 1999 stimmen wir in Bern über die Einführung der Feuerwehrpflicht bzw. einer Ersatzabgabe ab. Obwohl sich die Junge Alternative JA! viele spannendere Tätigkeiten als RohrführerInnenkurse bei der Feuerwehr vorstellen kann, ist ein JA zu dieser Vorlage nötig.
Die Stadt Bern ist eine der ganz wenigen Gemeinden im Kanton Bern, die noch keine Feuerwehrpflicht kennt. Bisher wird die Feuerwehr in der Stadt Bern deshalb mit allgemeinen Mitteln aus der Stadtkasse finanziert. Wenn nun die Möglichkeit besteht, mit der Feuerwehrpflicht bzw. der Ersatzabgabe einen Teil der dafür benötigten Gelder gesondert bereitzustellen, entlastet dies die Stadtkasse in anderen Bereichen. Konkret: Ohne Ersatzabgabe müssten in den kommenden Jahren Leistungen im Umfang von jährlich sechs bis sieben Millionen Bereichen abgebaut werden. Ein JA zur Feuerwehrpflicht ist deshalb vor allem auch ein JA gegen einen blinden Abbau von Leistungen im Kultur- und Sozialbereich.
von Simon Röthlisberger und Blaise Kropf
Mit der Fuss- und Veloinitiative kommt Power in die Veloförderung: Fünf Millionen Franken pro Jahr will die Initiative zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs ausgeben. Der Gegenvorschlag sieht nur vier Millionen vor, zielt aber sonst in die richtige Richtung.
sr.Alle Menschen sind zu Fuss unterwegs - auch Autofahrer. Die Forderungen von Initiative sollten deshalb eigentliche eine Selbstverständlichkeit sein. Doch die Bürgerlichen haben wieder einmal eine Nein-Parole beschlossen und schiessen mit vollem Rohr auf die beiden sinnvollen Vorlagen.
Immer wieder wird in Umfragen darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Grund für den Auszug junger Familien aus der Stadt in der Belastung durch den motorisierten Verkehr zu suchen ist. Wenn also die Stadt Bern ihre Attraktivität verbessern will, dann braucht es Massnahmen in diesem Bereich. Gerade die bürgerlichen Parteien gehören zu jenen, die immer wieder die Wichtigkeit einer bevölkerungspolitischen Trendwende in Bern betonen. Sobald aber konkrete Massnahmen anstehen, welche in diesem Zusammenhang Verbesserungen bringen würden, springen sie wieder vom Zug.
Soviel ist aber klar: Die Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs bewirkt eine Verbesserung der Luft- und Lebensqualität, der Verkehrssicherheit und den Abbau von Hindernissen für jüngere und ältere Menschen. Es braucht daher ein überzeugtes Ja zur Fuss- und Veloinititative und zum Gegenentwurf des Stadtrates.
Solidarisch statt egoistisch
bk. Wer hat sich nicht schon darüber genervt: Man sucht eine neue Wohnung, findet nichts - und gleichzeitig lassen irgendwelche HauseigentümerInnen ihren Wohnraum grundlos leerstehen. Gegen diesen Missstand bietet das Wohnnutzungsreglement eine sinnvolle und effektive Handhabe: Bei Wohnungsnot werden HauseigentümerInnen verpflichtet, ihre Wohnraum zur Miete anzubieten. Damit kann verhindert werden, dass grundlos billige Wohnungen oder gar ganze Häuser leerstehen. Das Wohnnutzungsreglement nützt uns damit allen.
Stadt Bern
JA zum Wohnnutzungsreglement
JA zur Sanierung der Reitschule
JA zur Fuss- und Veloinitiative
JA zum Gegenentwurf Fuss- und Veloinitiative
(Stichfrage: Fuss- und Veloinitiative)
JA zur Einführung der Feuerwehrpflicht
JA zur Erneuerung des EWB-Unterwerks Holligen
JA zum Nutzungszonenplan Hintere Länggasse
Eidgenossenschaft
JA zur Mutterschaftsversicherung
Nein zum Asylgesetz
Nein zu den Dringlichen Massnahmen im Asylbereich
JA zur ärztlichen Verschreibung von Heroin
Nein zur Revision Invalidenversicherung
von Annette Brunner
Sanierung der Reitschule, Wohnnutzungsreglement, Mutterschaftsversicherung ... Am 13. Juni stimmen wir in der Gemeinde Bern über sage und schreibe 12 Vorlagen ab. Ein wahrer Abstimmungsmarathon. Um dir den Weg durch den Vorlagendschungel zu erleichtern ist diese Nummer des ja!rgons ganz den Abstimmungsthemen gewidmet. Über einige Vorlagen berichten wir nur noch kurz, da wir sie in den letzten beiden ja!rgon-Ausgaben behandelt haben. Über die Asylreferenden findest du einen ausführlichen Artikel, ebenfalls über die Sanierung der Reitschule. Das sind zwei Vorlagen, die uns nebst dem von initiierten Wohnnutzungsreglement besonders am Herzen liegen. Mit der Abstimmung vom 13. Juni werden für die Schweiz wie für die Stadt Bern wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Also: Abstimmung auf keinen Fall verpassen! Wer an diesem Wochenende ausschlafen will: Stimmzettel rechtzeitig ausfüllen und abschicken! FrühaufsteherInnen und SonntagsspaziergängerInnen: Couvert und WG oder Familie unter den Arm klemmen und Schritte Richtung nächste Urne lenken!
Vielleicht hast du Lust, einen letzten kurzfristigen Effort für eine der Vorlagen zu leisten. Ruf uns in diesem Fall an (Tel. 031 301 82 09) oder verwende den Talon auf der letzten Seite. Wir sagen dir, wo und was du tun kannst.