Zufussgehen fördern durch einen Masterplan Fussverkehr

Motion Fraktion GB/JA! (Eva Krattiger JA! / Franziska Grossenbacher GB)

Die Förderung und der Ausbau von nachhaltigen Mobilitätsformen werden in der Stadt Bern stark vorangetrieben. Mit der Velooffensive sollen Menschen motiviert werden vom MIV auf das Velo umzusteigen. Dank besseren Verbindungen konnte der ÖV in den letzten Jahren an Attraktivität zulegen. Etwas vergessen geht dabei die nachhaltigste Mobilitätsform, die kein CO2 produziert und nur wenig Platz braucht: das Zufussgehen. Diesem wird zwar mit dem Richtplan Fussverkehr Rechnung getragen. Der Richtplan Fussverkehr ist ein klassisches Planungsmodell.

Wie bei Richtplänen üblich, liegt der Fokus stark auf dem Wegnetz und den Netzlücken.  Die  Ausgestaltung und Qualität des Fusswegnetzes wird aber nur am Rand behandelt. Der Fussverkehr wird zudem auch über weitere Massnahmen der Stadt gefördert, die im Richtplan Fussverkehr nicht verankert sind (z.B. Ausweitung der Begegnungszonen). Mit der Public Space – Public Life Studie wurde wiederum erarbeitet, welche Faktoren für eine hohe Aufenthaltsqualität entscheidend sind. Sie fokussiert jedoch stark auf die Innenstadt und einzelne Fallstudien. Damit besteht ein Ansatz, der für weitere Projekte adaptiert werden kann. Im STEK 2016 wird viel von Aufenthaltsqualität für Fussgänger_innen und kurzen Wegen gesprochen, was damit genau gemeint ist, bleibt aber unklar.

Diese drei Instrumente zeigen exemplarisch, dass der Fussverkehr zwar oft mitgedacht wird und Teil jeder anderen Mobilitätsform ist, aber meist nicht im Zentrum steht. Bis heute fehlt ein Instrument, das die verschiedenen Bestrebungen und Ansätze vereint und eine fundierte Grundlage bietet für alle Planungen.

Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf analog zum Masterplan Veloverkehr einen Masterplan Fussverkehr zu erarbeiten mit folgenden Hauptinhalten:

  • Einbettung des Fussverkehrs in die Gesamtstrategie der Verkehrs- und Stadtplanung aufzeigen
  • Konkretisierung der Ziele und Stossrichtungen des STEK 2016
  • Definition von Standards für den Fussverkehr

Im Masterplan Fussverkehr ist insbesondere aufzuzeigen, was die Attraktivität des Zufussgehens steigert oder mindert und wie diese Attraktivität in der Stadt Bern erhöht werden kann. Dabei soll nicht nur die Kürze der Wege berücksichtigt werden, sondern mit einbezogen werden, wieso Wege zu Fuss zurückgelegt werden und welche Begegnungen, Wahrnehmungen, Nebentätigkeiten damit verbunden sind. Ein besonderes Augenmerk soll zudem auf mögliche Konfliktsituationen mit anderen Mobilitätsformen und Nutzungsansprüchen an den öffentlichen Raum gelegt werden.

Der Masterplan Fussverkehr soll analog zum Masterplan Veloverkehr nicht behördenverbindliche und standortgebundene Lösungen präsentieren, sondern ein Werkzeugkasten bieten, der bei allen Planungsgeschäften verwendet werden kann.