ja!rgon Nr. 4 September 2004 |
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EditorJA!l Über AusländerInnen und andere Schrecken... Anders aber doch gleich... 100 Jahre warten ist genug! JA!mitteilungen: Eric Mozsa / JA!t-shirts / Velodemo Offensive gegen Offroader |
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EditorJA!l
Ökofuzzi" einmal anders..... Monoton hämmern die Bässe, die
Menschenmasse bewegt sich im Takt dazu. Das ist der Pulsschlag von Zürich für heute 7.
August 04: STREETPARADE. Ich habe mich für einmal entschieden, diesem Wahn nachzugeben
und mich auch mal ins Getümmel zu stürzen. Über AusländerInnen und andere Schrecken... ...oder wie zwei längst fällige Regelungen gewürzt mit SVP-Angst zur Henkersmalzeit der Schweiz werden. Wieder einmal hat die Schweizer Regierung das Ziel verfehlt. Nun müssen wir über eine Revision abstimmen, die das Ziel hat, das Schweizer Bürgerrecht an jeden Depp zu verkaufen und so auch noch dabei hilft, unser grösstes Problem zu beschönigen: der hohe Anteil an AusländerInnen in der Schweiz. Und das Schlimmste daran: Christoph Blocher muss auch noch Werbung für diese Vorlage machen. Nur gut, dass er nicht so blöd ist, um sich von der Regierung einspannen zu lassen, die sollen ruhig selber schauen, wie sie diesen Mist unters Volk bringen! So oder ähnlich wird es sich wohl mancheR GegnerIn der Einbürgerungsvorlagen in den letzten Tagen und Wochen gedacht haben. Doch was macht diesen Menschen eigentlich so viel Angst, dass sie sich gezwungen fühlen, über Tatsachen hinwegzusehen und dafür dem Volk irgendwelche Schauermärchen aufzutischen? Für jene, die durch die Angstmacherei schon richtig verwirrt sind: - Bei der ersten Vorlage geht es darum, dass AusländerInnen zweiter Generation erleichtert eingebürgert werden sollen. Dass dies geschieht, müssen aber einige Bedingungen erfüllt werden, u.a. müssen die Personen zwischen 14 und 24 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre eine obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben und sie dürfen nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein. - Zweck der zweiten Vorlage ist es, dass AusländerInnen dritter Generation bei Geburt automatisch zu Schweizer BürgerInnen werden. Doch auch hier gibt es Bedingungen: So muss ein Elternteil mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen sein (das heisst, er/sie gehört zur zweiten Generation) und dieser Elternteil muss bei Geburt des Kindes mindestens fünf Jahre einen Aufenthalts- oder Niederlas-sungsbewilligung besitzen (dies hat zur Folge, dass die Regelung für Kinder von Asylsuchenden nicht gilt). Wenn die Eltern nicht wollen, dass ihr Kind das Schweizer Bürgerrecht erhält, geschieht das auch nicht. Bei Volljährigkeit kann das Kind diesen Verzicht rückgängig machen und so Schweizer BürgerIn werden. Damit das möglich ist, muss er/sie aber zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz wohnen. Auch wer diese Inhalte zum ersten Mal hört, versteht sofort, dass diese Vorlagen weder etwas damit zu tun haben, das Schweizer Bürgerrecht zu verschenken, noch sind sie dazu da, den hohen Ausländeranteil der Schweiz zu beschönigen. Die Regelungen stellen nur die Situation her, die eigentlich schon längstens Realität sein sollte. Denn warum sollten fünf Jahre in der Schweiz für ein Kind nicht ausreichen, sich zu integrieren und sich hier heimischer zu fühlen als in seinem Herkunftsland? Und warum soll eine Person, die in der Schweiz geboren wird und deren Eltern schon hier die Schule besucht haben, weniger SchweizerIn sein, nur weil die Eltern im Ausland geboren wurden? Warum es trotzdem manche SchweizerInnen bei solchen Vorlagen mit der Angst zu tun bekommen und Schauermärchen erzählen müssen, bleibt unbeantwortet. Vielleicht liegt das Problem ja bei den SchweizerInnen und nicht bei den AusländerInnen... Lea Bill Das Partnerschaftsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Homosexuellen. Doch christlich-konservative Parteien bekämpfen diese Vorlage mit allen Mitteln. Stell dir vor, deine Partnerin liegt schwer verletzt im Krankenhaus und du hast kein Besuchsrecht. Stell dir vor, du und dein Partner haben zusammen ein Haus gekauft, plötzlich stirbt dein Partner. Da der Kaufvertrag des Hauses auf ihn lautete, hast du keinen Anspruch auf das gemeinsame Heim. Stell dir vor, deine ausländische Partnerin stellt ein Asylgesuch, damit sie bei dir bleiben kann, dieses wird abgelehnt und deine Partnerin ausgeschafft. Diese Beispiele sind für homosexuelle Paare Realität, da es für ihre Partnerschaften keine rechtlichen Bestimmungen gibt. Das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare fordert: § Ein gesetzliches Erbrecht und einen Pflichtteilschutz für die/den eingetrageneN gleichgeschlechtlicheN PartnerIn. § Dass PartnerInnen, welche ihre Partnerschaft registriert haben, als Angehörige gelten, was ihnen ein durchsetzbares Besuchs- und Auskunftsrecht bei Ärzten und Spitälern verleiht. § Dass bei der AHV und den Pensionskassen überlebende eingetragene PartnerInnen wie Witwer bzw. Witwen behandelt werden. § Dass die eingeschriebenen PartnerInnen wie Ehepaare auf kantonaler Ebene gemeinsam besteuert werden, damit müssen sie meist mehr Steuern bezahlen als bis anhin. § Rechtsanspruch im Ausländerrecht wie bei der Ehepartnerin bzw. beim Ehepartner. § Die Gleichstellung mit den Ehepaaren bei der Sozialhilfe. Beispielsweise zahlt die Fürsorge erst, wenn auch das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin nicht mehr genügt. Das Partnerschaftsgesetz wurde im National- und im Ständerat mit grosser Mehrheit angenommen. Da aber die EDU gemeinsam mit der EVP das Referendum angekündigt haben und fleissig am Unterschriften sammeln sind, kommt das Partnerschaftsgesetz wohl im Jahr 2005 vors Volk. Da mit dem Referendum gerechnet wurde, sind bereits im Vorfeld der nationale Dachverband und die regionalen Vereine JA zum Partnerschaftsgesetz" gegründet worden. Ihr Ziel ist es, den Abstimmungskampf für das Partnerschaftsgesetz zu gewinnen. Um für die Rechte der gleichgeschlechtlichen Paare zu sensibilisieren, findet am 23. Oktober eine nationale Grosskundgebung statt. Wer sich gerne an der Abstimmungskampagne beteiligen möchte, meldet sich am besten bei anjafercher@hotmail.com. Anja Fercher und Anne Wegmüller JA! und Vorstand Ja zum Partnerschaftsgesetz Bern, Oberwallis und Freiburg" Zum vierten Mal stimmen wir über eine Mutterschaftsversicherung ab. Dieses Mal hat die gemässigte Vorlage reale Chancen angenommen zu werden. Die EU schreibt den Mitgliedstaaten einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen vor. In Schweden beträgt der Elternurlaub 12 Monate, wobei je die Hälfte auf den Vater und die Mutter entfällt. Jeder Elternteil kann zugunsten des anderen verzichten. Der Erwerbsersatz beträgt 90 Prozent für die ersten zwei Monate, und 80 Prozent für die folgenden. In Deutschland wird einer Mutter 100 Prozent des Einkommens während 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bezahlt, in Österreich während 16 Wochen. In Italien hat eine Mutter Anspruch auf fünf Monate Urlaub, während deren sie 80 Prozent des Einkommens erhält. Die Schweiz steht wiedermal als Sonderfall alleine da. Zwar reichte der Bund Schweizerischer Frauenvereine bereits im Jahr 1904 eine Petition für eine Mutterschaftsversicherung ein. Seit 1945 ist der Auftrag, eine Mutterschaftssversicherung zu schaffen, in der Bundesverfassung verankert. Doch schon x-mal wurde eine angemessene Versicherung für junge Mütter den Bach runter geschickt. Am 26. September kommt die Vorlage Erwerbsersatz bei Mutterschaft" vors Volk, welche auch vom Gewerbeverband, CVP, FDP und von weiten Teilen der SVP-Frauen unterstützt wird. Diese Vorlage ist eine absolute Kompromisslösung. Die Mutterschaft wird ähnlich dem Militär- und Zivildienst als Dienst an Gesellschaft durch Erwerbsersatz entschädigt. Mütter haben während 14 Wochen Anspruch auf 80% ihres Lohnes. Einerseits ist das sinnvoll, weil Frauen schliesslich in die Erwerbsersatzkasse einzahlen auch wenn sie nicht Militärdienst leisten und dafür vom Staat entlöhnt werden müssen. Andererseits bekommen bei diesem Vorschlag nicht berufstätige Frauen keine Entschädigung. Dass diese Vorlage bis weit ins rechte Lager eine so breite Abstützung findet kommt nicht von ungefähr, denn die ArbeitgeberInnen werden entlastet und auch die militärdienstleistenden Männer werden neu mit 80% (statt 65%) ihres Lohnes entschädigt. Trotz dieser nicht sehr befriedigenden Lösung unterstützt die Junge Alternative JA! den Erwerbsersatz bei Mutterschaft: 100 Jahre warten auf einen angemessen Mutterschaftsurlaub sind genug! Anne Wegmüller Erik Mozsa verlässt die JA! Die JA! versteht sich als links-grüne
Plattform für politisch interessierte Jugendliche. Junge Leute stossen zur JA!, helfen
aktiv mit, werden zu einem Teil der JA! und verlassen sie auch wieder. Lange Zeit hat sich
auch Erik bei uns engagiert, bis er sich in letzter Zeit inhaltlich von der JA! wegbewegt
hat. Deshalb hat er sich nun entschlossen zur GFL zu wechseln. Mit einem JA! T-shirt durch den Spätsommer Die JA! bedruckt selbst T-shirts und andere Kleidungsstücke mit peppigen, frechen und witzigen Sprüchen: jungrotgrünlinks - initJA!tiv - MirJA!m ist kritisch - VelofahrerIn - Nieder mit dem Klima. Tropen für die Schweiz! - Chancengleichheit - Die JA! ist grün - PaJA!s, gegen Politpajasse in Bern - ohhh JA!aaa mehr Lust auf Politik - JA! stimmen für die JA! - GipfelstürmerIn - JA!line mischt sich ein! - LebenskünstlerIn - AareschwimmerIn. Falls du ein T-shirt bestellen möchtest, melde dich unter info(at)jungealternative.ch Velodemo zeigt Wirkung! Die von der JA! und der JUSO seit einiger Zeit geplante Velodemonstration gegen die repressive Veloparkordnung beim Bahnhof Bern war ein grosser Erfolg. Um die 350 Personen versammelten sich am 23.8. um 18.30 bei der Heiliggeistkirche, um ein Zeichen für eine attraktive Velostadt zu setzen. Nach der gemeinsamen Velotour durch die ganze Innenstadt forderten JA!Stadtrat Simon Röthlisberger und IG-Velo-Vizepräsident Christian Maurer in ihren Redebeiträgen genügend gebührenfreie Veloparkplätze unmittelbar um den Berner Bahnhof. Zum Abschluss wurde mit drei symbolischen Veloparkieraktionen aufgezeigt, wo in Bahnhofnähe gebührenfreie Veloparkplätze gebaut werden könnten. Anfangs September tritt die Veloparkordnung in Kraft. Die JA! hat im Stadtrat eine dringliche Motion eingereicht und plant weitere Aktionen. Am 1. September berichteten die Printmedien, dass Polizei und Stadt nochmals über die Bücher gehen würden in Sachen Umsetzung der Velo-Parkordung - wegen Protesten aus der Bevölkerung (Velodemo) und politischen Vorstössen (ja!, gb). Wir von der JA! zeigen uns vorsichtig erfreut über die Wirkung der Aktionen und verfolgen mit Argusaugen, was die Stadt weiter tut. Ein weiteres mediales Ereignis hat uns dann zwei Tage später erreicht, als im Bund" VelofahrerInnen, die nicht bereit sind, im unteren Bollwerk ihr Velo auf die zur Zeit meist leeren Abstellplätze zu stellen, als zu bequem bezeichnet wurden. Der Fussmarsch zum Bahnhof dauere lediglich 30 Sekunden, so der Bundredaktor weiter. Zwei JA!-Videoclips beweisen nun das Gegenteil: Nachdem JA!-Aktivistin Anne Wegmüller ihr Velo im unteren Bollwerk parkiert hat, benötigt sie - zügig laufend - drei Minuten bis sie den Bahnhof betritt. Rennt sie die Strecke und sind die Ampeln für FussgängerInnen gerade grün, legt sie die Strecke in 60 Sekunden zurück. Von Bequemlichkeit kann hier wohl keine Rede sein. Vidoclip >>> www.jungealternative.ch Die JA! startet Donnerstag dieser Woche vor dem Rathaus mit einer Aktion ihre Offensive gegen schwere Geländefahrzeuge in der Stadt Bern. Mit einem Postulat im Stadtrat und einer Petition wollen wir dem gefährlichen städtischen Offroader-Blödsinn ein Ende bereiten. Die Geländewagen werden auch in Bern immer zahlreicher. Sie versprechen Freiheit und Abenteuer, bieten aber vor allem Nachteile. Am 21. August wurde im Tojo der Reitschule an einem von den jungen grünen organisierten und von den Medien interessiert reportierten Aktionstag über den Offroaderboom diskutiert. Fachpersonen aus Verkehrs- und Umweltverbänden waren sich einig: Offroader auf städtischen Strassen sind vor allem in Bezug auf die Sicherheit und die Umwelt inakzeptabel. Aus dem hohen Cockpit und über den massiven Vorbau hinweg kann die lenkende Person beispielsweise kleine Kinder nicht sehen, ebenso hinter dem Fahrzeug. Bei einer Kollision mit einem Offroader werden Kinder, aber auch erwachsene FussgängerInnen und Velofahrende wegen der Fahrzeuggrösse im Bereich der lebenswichtigen Organe besonders hart getroffen. Und anders als die Autolobby wirbt, sind diese Fahrzeuge für die Insassen keineswegs sicherer, da durch die starre Bauweise alle Crashenergie direkt auf die Menschen wirkt. Weiter Infos unter www.4x4.jungegruene.ch. JA!Stadtrat Simon Röthlisberger fordert in seinem Postulat vom Berner Gemeinderat, Offroader in der Stadt einzuschränken. Zudem soll der Gemeinderat bei Kanton und Bund vorstellig werden, damit die Gemeinden in Sachen Strassennutzung mehr Mitsprachekompetenzen erhalten. Mit der JA!petition Offroader raus aus der Stadt Bern" fordern die Unterzeichnenden vom Gemeinderat der Stadt Bern ein Fahrverbot für schwere Geländewagen auf dem Berner Gemeindegebiet (ausgenommen ist die Nutzung als Nutzfahrzeug, z.B. Zugfahrzeug für Marktstand...) Ein Petitionsbogen liegt diesem ja!rgon bei. Bitte kopieren, verteilen und spätestens bis 15. Oktober zurücksenden. Weitere Petitionsbogen gibts als PDF auf www.jungealternative.ch Andreas Greull und Anne Wegmüller |
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