Unkomerzielle Nutzungen statt PopUps

Die Corona-Krise und insbesondere die Zeit des Lockdowns hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig Aussenräume in der Stadt sind. Ob Schulhausplätze, Aareufer oder Pärke, sie alle wurden rege genutzt. Als die Gastronomiebetriebe wieder öffnen konnten, fing auch wieder die Saison der Pop-Up-Bars in den öffentlichen Räumen an. Insbesondere das Pop-Up-Projekt „Park am Wasser“ stiess auf grossen Widerstand bei den Leuten, die den Park vorher genutzt hatten.

Wir als GB/JA!-Fraktion haben im Stadtrat zwei Interpellationen zum Thema Pop-Up-Bars eingereicht. Uns ging es darum, mal grundsätzlich zu erfahren, wer eigentlich solche Bars eröffnen kann, wer die Bewilligungen erteilt und nach welchen Kriterien dies geschieht. Die Antworten haben zwar Klarheit gebracht – in unserem Sinne sind sie aber nicht. Denn: Ein Pop-Up wird grundsätzlich bewilligt. Diese Bewilligung kann verweigert werden, wenn das Stadtbild beeinträchtigt wird, gesundheitspolizeiliche Gründe gegen den Betrieb sprechen, die Sicherheit und Ordnung gefährdet ist oder der Verkehr beeinträchtigt wird. Keine Rolle für die Bewilligung spielt, ob der geplante Standort einer PopUp-Bar vorher schon genutzt wurde, ob eine kommerzielle Belebung an dem Ort überhaupt nötig ist oder wer durch eine solche Bar verdrängt wird.

Weil Pop-Up-Bars als Veranstaltungen gelten und nicht als Gastronomiebetriebe, gelten für sie erleichterte beziehungsweise andere Bewilligungsverfahren. Das betrifft insbesondere die Vorgaben in Bezug auf das Personal. Denn während die Gastronomiebetriebe verpflichtet sind, den Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) einzuhalten, gilt dies für Pop-Ups nicht. Damit können sie mit Freiwilligenarbeit bewirtschaftet werden.

Die JA! ist nicht grundsätzlich gegen zeitlich beschränkte Betriebe im öffentlichen Raum. Doch der öffentliche Raum soll öffentlich bleiben und nicht nur denen zugänglich sein, die sich ein Feierabendbier leisten können. Eine Pop-Up-Bar verändert den Charakter des Platzes, auf dem sie den Betrieb aufnimmt und verdrängt dadurch Menschen, die sich vorher dort wohlgefühlt haben.

Im Dalmazipark sind dies beispielsweise Leute, die dort vorher den Platz genutzt haben für AcroYoga und Slackline und nun – überspitzt gesagt – als Attraktion für die Bargäste dienen. Oder Familien, die den öffentlichen Gasgrill und die Picknicktische als ihren Balkonersatz genutzt haben. Gerade der Dalmazipark war bereits belebt und wurde rege genutzt. Die Pop-Up-Bar ist damit keine Bereicherung und das Beispiel zeigt, dass die Kommerzialisierung des öffentlichen Raums nichts mit Belebung zu tun haben muss, sondern eben auch zu Verdrängung führen kann. Wird ein Park sowieso schon rege genutzt und werden durch die Eröffnung einer Bar manche Nutzungen verunmöglicht, sollte aus unserer Sicht keine Bewilligung erteilt werden. Schliesslich gibt es schon viele Bars in der Stadt, hingegen sind die Plätze für sportliche Aktivitäten oder Grillieren eben eher knapp.

Betroffene Vereine und Gruppierungen haben sich nun im Verein PRO Dalmazi zusammengeschlossen und wehren sich gegen das Pop-Up im Dalmazipärkli, in der Hoffnung, das Dalmazipärkli im nächsten Sommer wieder unkommerziell nutzen zu können. Die JA! unterstützt diese Bestrebungen.

Eva Krattiger