Kleine Anfrage Fraktion GB/JA!: Seraina Patzen (JA!) Lea Bill (GB)
Die Kantonspolizei hat angekündigt, ab nächstem Jahr 32 Bodycams einzusetzen. Diese sollen gemäss Aussagen von Regierungsrat Müller bei Einsätzen zum Zug kommen, wo die Polizei bereits heute filmt, wie beispielsweise bei Fussballspielen, Demos oder der Räumung von besetzen Häusern und nicht bei Routineeinsätzen. Damit, so Regierungsrat Müller, sei keine Gesetzesgrundlage für den Einsatz von Bodycams nötig.
Der Einsatz von Bodycams ist – insbesondere ohne entsprechende rechtliche Grundlage – aus unserer Sicht höchst problematisch. Denn die Polizei entscheidet so selber, bei welchen Einsätzen und zu welchen Zeitpunkten sie die Kameras ein- oder ausschaltet. Allfälliges Fehlverhalten von Polizist*innen wird damit durch die Kameras nicht gefilmt. Des Weiteren ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage völlig ungeklärt, wer, wann Zugang zu den Videoaufnahmen erhalten soll und wie lange diese gespeichert werden.
Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass der kantonale Datenschützer genau diese Vorbehalte gegenüber dem Einsatz von Bodycams angemeldet hat: «Die aktuellen Rechtsgrundlagen überlassen es der Polizei, über den Einsatz von Körperkameras zu entscheiden.» Das sei problematisch. «Einer mobilen Kamera kann man schlecht entkommen. Deshalb ist sie potenziell ein grosser Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Menschen.»[1] Der Datenschützer verlangt deshalb eine rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bodycams. Hier müsste auch geregelt werden, mit welchem System der Einsatz der Bodycams protokolliert wird und wie der Zugang und die Aufbewahrung des Videomaterials geregelt werden.
Wir möchten vom Gemeinderat wissen:
- Inwiefern wurde der Gemeinderat in die Entscheidung des Kantons einbezogen? Wurde er zumindest angehört vor dem Entscheid? Es muss ja aufgrund der Eckdaten der Entscheidung des Kantons davon ausgegangen werden, dass die Bodycams insbesondere auf Stadtberner Gebiet zum Einsatz kommen.
- Wie steht der Gemeinderat grundsätzlich zum Einsatz von Bodycams durch die Kantonspolizei Bern?
- Wie steht der Gemeinderat zum Einsatz von Bodycams ohne rechtliche Grundlage wie er jetzt vorgesehen ist?
- Hat der Gemeinderat juristische Expertise zur Frage eingeholt, ob der Einsatz ohne rechtliche Grundlage zulässig ist? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Chancen und Risiken sieht der Gemeinderat beim Einsatz von Bodycams?
- Wird der Gemeinderat seine Haltung gegenüber der Kantonspolizei vertreten und durchsetzen? Wenn nein: Warum nicht?
[1] Der Bund, „Wenns brenzlig wird, filmt die Polizei mit der Bodycam“, 04.12.2020