JA!rgon Nr. 2/2016
Von Julian Zürcher
Am 5. Juni 2016 stimmen wir über die gefühlt 1000ste Asylgesetzrevision ab, mit welcher sich einiges am Asylverfahren in der Schweiz ändern soll. Das neue Asylgesetz bringt einige Vorteile, wie zum Beispiel einen kostenlosen Rechtsbeistand von Beginn des Verfahrens und eine Beschleunigung dessens. Besonders die Beschleunigung erachte ich als sehr wichtig, da es schrecklich sein muss, mehrere Jahre in einem Land zu leben, ohne Gewissheit darüber zu haben, ob man bleiben darf oder in sein Heimatland abgeschoben wird, in welchem man durch Krieg und Verfolgung bedroht ist.
Jedoch gibt es leider auch einige negative Punkte an der Revision. Falls sie durchkommt, werden in der ganzen Schweiz mehrere Bundeszentren eröffnet, in denen wie in der Panzerhalle in Thun die Asylsuchenden auf engstem Raum und ohne Privatsphäre untergebracht sind. Zudem gilt in diesen Bundeszentren auch ein absolutes Handyverbot und die Bewohner_innen dürfen das Zentrum nicht zu jeder Tageszeit verlassen, womit die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt wird. Ausserdem wird die Beschwerdefrist bei einem Nichteintretensentscheid auf 7 Tage gekürzt, wodurch der Zeitdruck auf die Rechtsbeistände und Hilfsorganisationen stark ansteigt.
Es ist also schwierig: Die JA! hat sich entschieden, keine Parole herauszugeben, da unserer Meinung nach Bundeszentren nicht akzeptabel sind, wir jedoch auch nicht gegen kostenlose Rechtshilfe für Asylsuchende sind.