Von Mahir Sancar
Der Gemeinderat antwortet auf die kleine Anfrage «ungeregelter Einsatz von Bodycams durch die Kapo» der Fraktion
GB/JA!, dass der Kanton für die Ausrüstung der Polizei zuständig sei. Ausserdem könne der Einsatz von Bodycams
zur Gewaltprävention und Beweissicherung durchaus angezeigt sein. Die gesetzliche Grundlage ergebe sich aus dem
kantonalen Polizeigesetz, der Polizeiverordnung und der Strafprozessordnung. Die Ansicht des kantonalen Datenschützers, wonach die aktuelle Rechtsgrundlage der Polizei die Entscheidungsmacht über den Einsatz der Bodycams
sowie Zugang und Speicherung des Videomaterials gebe, bewegte den Gemeinderat nicht zur Abkehr seiner Haltung:
es müsse keine neue gesetzliche Norm geschaffen werden. Die bestehenden Normen zur Video- und Audioüberwachung von Massenveranstaltungen könnten auf Bodycams angewendet werden. Risiken sieht der Gemeinderat beim
Einsatz von Bodycams offenbar keine… Eine Interpellation von Hasim Sancar (Grüne) im Grossen Rat zum Stopp von
fragwürdigen Bodycams ohne rechtliche Grundlage, blieb bisher unbeantwortet.
Auch bei der Beantwortung der kleine Anfrage der Fraktion GB/JA! «Rechtstaatlich nicht verankerter Einsatz von Drohnen durch die Kantonspolizei», vertrat der Gemeinderat die gleiche Haltung. Dass die Möglichkeit, mit einer Drohne aus
der Luft Bilder zu machen, eine spezielle gesetzliche Regelung erfordert, sieht der Gemeinderat nicht. Videoaufnahmen
durch die Polizei, egal ob mit Kamera, Bodycam oder Drohne, könne zu sicherheitspolizeilichen oder gerichtspolizeilichen Zwecken durchaus angezeigt sein. Ein Paradigmenwechsel beim Gemeinderat scheint nicht anzustehen