Postulat Simon Röthlisberger und
Anne Wegmüller JA! (Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative):
Sozial und ökologisch nachhaltige Geldanlagen der Pensionskassengelder
Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern hat insgesamt ein verfügbares
Vermögen von 1 854 221 759 Franken (2005) und legt diese Mittel in
verschiedenen Formen an (Aktien, Obligationen etc.). Dieses Kapital gehört
den städtischen Arbeitnehmenden – sie sind indirekt über die
Pensionskassenguthaben Aktionäre oder halten Obligationen. Die sichere
Anlage der Pensionskassengelder hat deshalb höchste Priorität. In der
Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern sind die
Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden gleich stark vertreten.
Die aktuellen Debatten über nachhaltige oder ethische Geldanlagen haben
bereits dazu ge-führt, dass die Verwaltungskommisson der Pensionskasse der
Stadt Bern Anfang Juni 2007 neue Anlagerichtlinien verabschiedet hat: Neu
sind Bestimmungen bezüglich nachhaltigen Geldanlagen und der Ausübung der
Aktionärsrechte aufgenommen worden.
Positivkriterien für nachhaltige Geldanlagen sind z.B. Bekenntnisse von
Unternehmen, exis-tenzsichernde Löhne zu zahlen und umweltschonend zu
produzieren. Ausschlusskriterien können hingegen die Produktion von
Rüstungsgütern und Förderung von Kinderarbeit, resp. die Tolerierung von
Menschenrechtsverletzungen und intransparenten Geschäftspraktiken umfassen.
Eine weitere Möglichkeit ist überdies, dass die Personalvorsorgekasse
Investitio-nen zugunsten der Einwohnenden der Stadt Bern tätigt und z.B. den
sozialen Wohnungsbau fördert.
Gemäss verschiedenen Studien erzielen nachhaltige Anlagen bei vergleichbaren
Risiken gleich gute Renditen wie konventionelle Fonds. Es wird zudem davon
ausgegangen, dass zwischen einem nachhaltigen Engagement eines Unternehmens
und der Aktienkursentwicklung ein positiver Zusammenhang besteht, z.B., weil
Umwelt und Reputationsrisiken vermindert werden. Die Sicherheit der
Pensionskassengelder resp. die Vorsorgeinteressen der Versicherten und
nachhaltige Anlagen sind demnach keine Gegensätze. Es spricht deshalb nichts
dagegen, dass Umwelt- und Sozialkriterien neben traditionellen
Finanzkennziffern einen gleichberechtigten Platz erhalten. (Vgl. Stiftung
für nachhaltige Entwicklung Ethos 2006: Nachhaltige Investements, Nachhaltig
Anlegen – erfolgreich anlegen; Kompetenzzentrum der Kantonalbanken:
www.swisscanto.ch)
Rund 40% des Kapitals der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern sind in
Aktien angelegt, wobei je die Hälfte in in- und ausländische Firmen
investiert ist. Die bisher passive Ausübung der Aktionärsrechte ist nicht
zwingend: So verfolgt beispielsweise die Pensionskasse der Stadt Zürich die
Strategie, bei Schweizer Unternehmen ihre Stimmrechte systematisch zu nutzen
und den Dialog mit den Unternehmen zu suchen. Bei der Stimmabgabe orientiert
sie sich an den Empfehlungen der Schweizerischen Stiftung für nachhaltige
Entwicklung Ethos. Die konkrete Ausgestaltung einer nachhaltigen Entwicklung
ist zwar eine Kernaufgabe der Unternehmensleitungen, aber Aktionäre können
durch die konsequente Wahrnehmung ihrer Aktionärsverantwortung Unternehmen
lenken und für nachhaltige Entwicklung sensibilisieren.
Der Stadtrat hat zwar verschiedentlich das Personalvorsorgereglement
teilrevidiert, aber kei-ne Grundsätze zur sozialen- und ökologischen Anlage
der Pensionskassengelder festgelegt. Die Bestimmungen in den kürzlich von
der Verwaltungskommission der Pensionskasse revi-dierten Anlagerichtlinien
sind in den zwei Bereichen Nachhaltigkeit und Wahrnehmung der
Aktionärsrechte sehr offen formuliert. Da der Gemeinderat als
Arbeitgebervertretung paritä-tisch in der Verwaltungskommission vertreten
ist, bitten wir ihn, folgende Anliegen zu prüfen:
1. Dem Stadtrat ist über die Anlagestrategie Bericht zu erstatten.
Insbesondere sind die Kriterien für sozial und ökologisch nachhaltige
Geldanlagen zu benennen.
2. Der Gemeinderat soll aufzuzeigen, ob ein Grossteil des Kapitals
gewinnbringend sozial und ökologisch nachhaltig angelegt werden kann.
3. Ebenso soll aufgezeigt werden, inwieweit die Aktionärsrechte (Stimmrecht
und Dialog mit den Unternehmen) in der Schweiz im Sinne einer sozialen- und
ökologischen Nachhaltigkeit konsequent wahrgenommen werden können.
4. Es soll geprüft werden, wieweit die Aktionärsrechte auch im Ausland
systematisch ausgeübt und so eine soziale und ökologische Wirkung erzielt
werden kann.
5. Über die Wirkung der neuen Anlagestrategie im Rahmen des Jahresberichts
der Personalvorsorgekasse jeweils Bericht zu erstatten.
Bern, 7. Juni 2007
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