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Dringliches Postulat Fraktion
Grünes Bündnis/Junge Alternative: Wettbewerb Zukunft des alten Progymnasiums
– weiterhin Kulturproduktion im PROGR? (Simon Röthlisberger und Anne
Wegmüller JA!)
Der Gemeindeart hat ein Wettbewerbsprogramm zur Umnutzung des ehemaligen
Progymnasiums verabschiedet und will das Gebäude im Baurecht abgeben. In den
Vorgaben zum Wettbewerb sind keine verbindlichen Auflagen zur kulturellen
Nutzung des Gebäudes vorhanden (z.B. ein definierter Anteil Kultur). Dies
steht im Gegensatz zu den ökonomischen Überlegungen und den rigiden Auflagen
der Denkmalpflege. Es besteht überdies die Bedin-gung, dass bei den
eingegebenen Projekten die Finanzierung gesichert sein muss, d.h. ein
Investor muss verbindliche Zusagen gemacht haben. Dies ist eine einseitig,
insbesondere auf finanzielle Aspekte ausgerichtete hohe Hürde für die
Projekteingaben, die einen Aus-gleich zugunsten der kulturellen Nutzung
nötig macht.
Der PROGR wird seit Sommer 2004, befristet bis Mitte 2009, erfolgreich als
Zentrum für Kulturproduktion zwischengenutzt. Das Projekt hat sowohl lokal
Nutzen entfaltet als auch national Anerkennung und Aufsehen erlangt. Für
Künstlerinnen und Künstler bieten sich hier Möglichkeiten, an zentraler Lage
in der Stadt Kultur zu schaffen und diese einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Das Haus ermöglicht den Austausch zwischen
Kulturschaffenden verschiedener Sparten sowie Altersgruppen und schafft
Synergien.
Das Zentrum für Kulturproduktion wurde bei der Lancierung lediglich als
Zwischennutzung konzipiert, doch hat es sich zum erfolgreichen Pilotprojekt
weiterentwickelt. Es fragt sich grundsätzlich, wie die Stadt mit diesem
neuen kulturellen Potential umgeht.
Der Stadtrat hat im Anschluss an die Kulturdebatte vom November 2005
verschiedene Postulate zum PROGR erheblich erklärt. Die Mehrheit des
Stadtrats beurteilte eine Mischnutzung (inkl. kultureller Nutzung) des
Gebäudes als sinnvoll.
Das vom Gemeinderat genehmigte Wettbewerbsprogramm nimmt die Anliegen des
Stadtrats – im PROGR eine kulturelle Teilnutzung zu ermöglichen – nur
ungenügend auf. Wir fordern deshalb den Gemeinderat auf, im Wettbewerb bei
der Auswahl der Projekte folgende Kriterien zu beachten und die Auflagen der
Denkmalpflege zu überarbeiten:
1. Mindestens 1/3 der heutigen Gebäudefläche werden kulturell genutzt (u.a.
Kulturproduktion, günstige Ateliers, Ausstellungsraum).
2. In den eingereichten Projekten müssen verbindende Elemente vorhanden
sein, welche die Öffnung des Hauses für die Bevölkerung ermöglichen (u.a.
Ausstellungs- und Konzerträume).
3. Die rigiden Auflagen der Denkmalpflege zum Umbau des Gebäudes werden
zugunsten einer öffentlichen und kulturellen Nutzung überarbeitet.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Wettbewerb zur zukünftigen Nutzung des alten Progymnasiums wird im März
ausgeschrieben. Will der Stadtrat auf den Ausgang des Wettbewerbs Einfluss
nehmen, muss dies jetzt geschehen.
Bern, 15.3.2007
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