Dringliches Postulat Fraktion
Grünes Bündnis/Junge Alternative: Zukunft des alten
Progymnasiums – kulturelle Nutzung und Baurechtsvertrag zugunsten der
Kultur (Simon Röthlisberger und Anne Wegmüller
JA!)
Der Gemeindeart hat entschieden, einen Wettbewerb für das ehemaligen
Progymnasiums durchzuführen und das Haus im
Baurecht abzugeben. Es bietet sich für die Stadt die Möglichkeit,
nicht nur über die Auswahl des Projekts die Zukunft des Hauses zu
bestimmen, sondern auch über den Baurechtsvertrag
zu steuern: Ein reduzierter Baurechtszins für den Gebäudeteil
mit kultureller Nutzung und das Festhalten der kulturellen Nutzung im
Baurechtsvertrag sind solche Möglichkeiten.
Es stellen sich auch Betriebsfragen für die kulturelle Nutzung: Das heutige
gute Funktionieren des PROGR hängt wesentlich mit
der sorgfältigen Kuration des Hauses zusammen.
Dank den Kuratorinnen werden die Auswahl der Kulturschaffenden, die
Zuteilung der Ateliers und die künstlerischen
Aktivitäten im PROGR koordiniert. Diese Koordination ist für ein lebendiges
Atelierhaus unabdingbar, weil damit eine gute Durchmischung der
verschiedenen Sparten und Kunstschaffenden
stattfindet. Will die Stadt ihren Einfluss auf die Ausgestaltung
der kulturellen Nutzung behalten, so muss sie diesen jetzt bei der
Abgabe des Gebäudes definieren – auch wenn das
heutige Zentrum für Kulturproduktion nach der Phase der Zwischennutzung
nicht mehr am heutigen Standort untergebracht sein wird.
Der Stadtrat hat im Anschluss an die Kulturdebatte vom November 2005
verschiedene Postulate zum PROGR erheblich
erklärt. Die Mehrheit des Stadtrats beurteilte eine Mischnutzung
(inkl. kultureller Nutzung) des Gebäudes als sinnvoll. Ebenfalls
überwies der Stadtrat Vorstösse, die für die Zeit
nach der Zwischennutzung einen Ersatzstandort für das Zentrum
für Kulturproduktion fordern. Unseres Erachtens
besteht auch im Rahmen der geplanten Umnutzung des ehemaligen
Progymnasiums die Möglichkeit, auf beschränktem Raum das Zentrum für
Kulturproduktion darin weiterzuführen. Eine
Querfinanzierung des Kulturanteils durch die kommerzielle Nutzung
ist eine Finanzierungsmöglichkeit.
Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf, im Hinblick auf die zukünftige
Nutzung folgende Betriebs- und Konzeptfragen zu
berücksichtigen und Verpflichtungen im Baurechtsvertrag
festzuhalten:
1. Es wird geprüft, ob das heutige Zentrum für Kulturproduktion im alten
Progymnasium– als Nutzer der 1/3 Kulturanteil –
bleiben kann.
2. Die dauerhafte kulturelle Nutzung des PROGR wird im Baurechtsvertrag
festgehalten.
3. Zu Gunsten der kulturellen Nutzung wird ein reduzierter Baurechtszins
gewährt.
4. Die kulturelle Nutzung des alten Progymnasiums geschieht in Koordination
mit der Abteilung Kulturelles der Stadt Bern.
Begründung der Dringlichkeit:
Baurechts- und Betriebsfragen stehen in engem Zusammenhang mit der
Erarbeitung der
Wettbewerbseingaben. Der Wettbewerb wird bald ausgeschrieben. Es ist deshalb
sinnvoll,
dass der Stadtrat rasch über den vorliegenden Vorstoss entscheidet.
Bern, 15.3.2007
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