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6. April 2006:
Motion Grünes Bündnis / Junge Alternative (Natalie Imboden / Anne
Wegmüller)
Kein Militär ohne politische und rechtliche Grundlage: Reglement über den
Einsatz von Militär in der Stadt Bern
Nachdem bereits in der Vergangenheit von Seiten der Berner Polizei vermehrt
militärische Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden (Botschaftsschutz,
Militärfahrzeuge an Demonstrationen) respektive die Armee in Bern
(Militärpolizei-Erkundung bei der Gassenküche) präsent war, nahm die Präsenz
der Armee an der Kundgebung vom 1. April 2006 nochmals stark zu. Durch den
Einsatz eines Militärhelikopters zur Überwachung der Kundgebung sowie der
wiederholte Einsatz von militärischen Einsatzwagen in der ganzen Stadt
erlebte die Militarisierung der inneren Sicherheit in Bern einen neuen
Höhepunkt. Bedenklich ist insbesondere, dass diese „Bestellungen“
anscheinend alleine durch die Polizei beziehungsweise das Polizeikommando
erfolgen. Bei einem Entscheid dieser Tragweite wäre eine Entscheidung der
politischen Führung mehr als angezeigt.
Die Trennung von Polizei- und Militäraufgaben ist eine liberale
Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. So hält denn auch die
Bundesverfassung fest, dass die Armee die zivilen Behörden lediglich in
ausserordentlichen Lagen unterstützen kann:
Art. 58 Armee (Bundesverfassung)
2 […] Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender
Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer
ausserordentlicher Lagen. […]
Auch angesichts der angespannten Situation an der unbewilligten Kundgebung
vom 1. April kann nicht von einer schwerwiegenden Bedrohung der inneren
Sicherheit oder einer ausserordentlichen Lage gesprochen werden.
Staatspolitisch äusserst bedenklich ist, dass Polizeikräfte in eigener
Kompetenz militärische Mittel und Dienstleistungen anfordern können.
Derartige militärische Einsätze zu Gunsten der zivilen Sicherheitskräfte
sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen überhaupt ins Auge fassen und
bedürfen einer klaren Regelung. Dabei soll mit einem Reglement der Einsatz
von Militär so geregelt werden, dass er eingeschränkt wird.
Der Gemeinderat wird beauftragt,
1. dem Stadtrat ein Reglement vorzulegen, welches den Einsatz von
militärischen Dienstleistungen (u.a. Militär-Helikopter, Drohnen,
Einsatzwagen des Militärs, etc.) an politischen Kundgebungen und Anlässen
(wie Euro 08) auf öffentlichem Raum ausschliesst.
2. zudem ist im Reglement einschränkend zu regeln unter welchen
Voraussetzungen der Beizug von Militär in Fällen „von ausserordentlichen
Lagen“ wie Naturkatastrophen möglich ist. Insbesondere muss ein solches
Reglement den Datenschutz und die Verhältnismässigkeit gewährleisten und
sicherstellen, dass ein Einsatz von Militärangehörigen und Armeematerial nur
aufgrund eines jeweiligen Beschlusses der politischen Behörden bewilligt
werden kann
3. Den geforderten Bedingungen in Punkt 1 und 2 muss auch im Rahmen der
Verhandlungen zu Police Bern Rechnung getragen werden.
6. April 2006
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