Heute wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung im Zusammenhang mit den Vorfällen an den Miss-Schweiz-Wahlen eingestellt hat. Die Junge Alternative JA! kritisiert scharf, dass das Strafverfahren wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch und Nötigung gegen MitarbeiterInnen der Kantonspolizei eingestellt wird.
Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, das Ausziehen der teilweise minderjährigen Personen sei „rechtens“ und „im pflichtgemässen Ermessen“ der PolizistInnen erfolgt, ist unhaltbar. Zur Erinnerung: Am fraglichen Samstagabend protestierten Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Verteilen von Flyern und kurzzeitigem Rufen von Parolen gegen die Miss-Schweiz-Wahl auf dem Bundesplatz. Das völlig gewaltlose und friedliche Verhalten der Beteiligten steht in krassem Gegensatz zu den Behauptungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wird das Ausziehen von AktivistInnen, die zu keinem Zeitpunkt als gefährlich eingestuft werden können, zur Norm, dann folgt das „pflichtgemässe Ermessen“ der PolizistInnen offensichtlich keinen Kriterien, sondern ist reine Willkür. Dies umso mehr, als dass sowohl die Aufsichtskommission des Stadtrates als auch der Gemeinderat die Kantonspolizei in der Vergangenheit mehrmals ermahnt haben, bezüglich der Entkleidung von Festgehaltenen verhältnismässig vorzugehen.
Die Einstellung des Verfahrens ist leider nicht überraschend und bestätigt die Vermutung, welche die Junge Alternative JA! schon mehrmals geäussert hat: Die Staatsanwaltschaft Bern ist nicht unabhängig genug, um mutmassliche Delikte der „eigenen“ Polizei zu verfolgen. Andere Kantone setzen in solchen Fällen auf ausserkantonale Staatsanwaltschaften.
Die Junge Alternative JA! sieht sich in ihrer Forderung nach einer externen und unabhängigen Untersuchung bestätigt. Der Gemeinderat muss die überwiesene Motion, die eine solche verlangt, jetzt sofort umsetzen. Eine externe und unabhängige Untersuchung muss die Vorfälle auf dem Polizeiposten aus einer politischen Perspektive beurteilen. Zudem muss geklärt werden, wer für das unverhältnismässige Vorgehen der Polizei verantwortlich ist, wie die Polizei korrekt mit den AktivistInnen umgegangen wäre und wie solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.