Rückfall in Wasserfallens Zeiten

Heute hat der Gemeinderat in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, den für Samstag angekündigten Antifaschistischen Abendspaziergang nicht tolerieren zu wollen. Die Junge Alternative JA! findet diese Einschränkung der Meinungsfreiheit untragbar. Anstatt auf deeskalative Strategien setzt der Gemeinderat von Beginn an auf Konfrontation.

Mit der Ankündigung, den Antifaschistischen Abendspaziergang im Keime ersticken zu wollen, setzt der Gemeinderat am kommenden Samstag von Beginn an auf Konfrontation anstatt auf Deeskalation. In der Vergangenheit wurde dies auch schon anders gehandhabt: Mit einer pragmatischen Tolerierung des Antifaschistischen Abendspaziergangs wurden gute Erfahrungen gemacht, wie Gemeinderat Reto Nause 2010 gegenüber verschiedenen Medien betonte.

Es verwundert nicht, dass Nause seine eigenen Worte nun, eine Woche vor den eidgenössischen Wahlen, nicht mehr beherzigen will – ein hartes Durchgreifen kommt bei seiner WählerInnenschaft wohl doch besser an. Dass der rot-grüne Gemeinderat dieses Vorgehen mitträgt, erscheint mehr als bedenklich.

Von der hohen Toleranz gegenüber Kundgebungen, die für eine Stadt wie Bern selbstverständlich sein sollte, ist heute nichts mehr zu spüren. Der heutige Entscheid des Gemeinderats stellt einen Rückfall in die Zeiten des Polizeidirektors Kurt Wasserfallen dar. Bewährte deeskalative Strategien scheinen im Repertoire des aktuellen Gemeinderates zum Umgang mit Kundgebungen keinen Platz mehr zu haben. Stattdessen ist es im Gemeinderat offenbar ein mehrheitsfähiges Vorgehen geworden, gewisse Demonstrationen mit einem gewaltigen Polizeiaufgebot zu verhindern.

Die Junge Alternative JA! kritisiert auch den Entscheid aus dem Dezember 2014, dass keine Demonstrationen vor den Wahlen bewilligt werden, scharf. Dieser Grundsatzentscheid stellt eine erhebliche Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit dar. Der JA! ist nicht klar, auf welche rechtliche Grundlage sich der Gemeinderat bei dieser Entscheidung abgestützt hat. Aus unserer Sicht ist diese generelle Einschränkung nicht zu vereinbaren mit dem Grundrecht der freien Meinungsäusserung und der Versammlungsfreiheit.