Planungsmehrwertab… – bitte was?

PMAR. Kurz für Planungsmehrwertabgabereglement. Planungs-mehrwert-abgabe-reglement. Darüber stimmen wir in der Stadt Bern im Februar ab. Ja, es ist technisch, ja es tönt übelst langweilig, aber nein, so kompliziert wie es tönt, ist es nicht. Ein Erklärungsversuch. Von Eva Krattiger

Die Zonenplanung der Stadt Bern legt fest, welche Flächen in der Stadt wie benutzt und bebaut werden. Zum Beispiel steht darin, wo Wohnhäuser stehen sollen, wo Läden und Büros und wo Schulen, Strassen und Bahnhöfe liegen. Es steht aber auch darin, wo keine Häuser gebaut werden dürfen, zum Beispiel weil da Naturschutzgebiete oder Wälder liegen, oder Grünflächen wie Parks, die der Erholung dienen. Bei den bebauten Gebieten legt sie zudem fest, wo wie hoch (also wie viele Stockwerke) und wie dicht (also mit welchem Abstand zwischen den Häusern) gebaut werden darf. Das beeinflusst, wie viele Menschen auf einer Fläche wohnen können, denn je höher die Bauten und je dichter die Bebauung, desto mehr Fläche entsteht zum Wohnen. Und je mehr Wohnungen in diesen Gebäuden sind, desto mehr Mieteinnahmen erhält der Eigentümer oder die Eigentümerin.

Mit der Zonenplanung kann die Stadt Bern steuern, wo in Zukunft wie viel gebaut werden darf. Damit steuert sie beispielsweise, wie viele neue Wohnungen in nächster Zeit entstehen. Sie kann zum Beispiel eine Fläche, auf der bisher nur zweistöckig gebaut werden durfte, so umzonen, dass zukünftig vier Stockwerke möglich sind. Die Fläche erhält damit mehr Wert, weil der Eigentümer oder die Eigentümerin nun doppelt so viele Wohnungen bauen kann und damit auch mehr Mieten erhält. Es ist also eine Wertsteigerung, zu der der Eigentümer oder die Eigentümerin selber aber nichts beigetragen hat. Deshalb muss er oder sie ein Teil dieses Mehrwerts der Stadt in Form einer Abgabe zurückgeben. Das ist die Planungsmehrwertabgabe – eine Abgabe, die sich eben nur auf den Mehrwert bezieht, der aus der Planung entsteht. Diese Abgabe beträgt 40% des Mehrwerts.

Einem Bürgerlichen Komitee gefällt diese Regelung aber nicht und deshalb hat es das Referendum gegen das Reglement ergriffen. Das Komitee will, dass die Abgabe erst ab einem Mehrwert von 150’000 Franken fällig wird. Die Frage, über die wir abstimmen, ist also nicht, ob es dieses Reglement und diese Abgabe braucht – denn dazu ist die Stadt gemäss kantonalem Gesetz verpflichtet. Die Frage ist, ob die Abgabe jeden Mehrwert erfasst, oder nur den über 150’000 Franken. Für mich ist nicht verständlich, wieso ein solcher Freibetrag gefordert wird und wieso er auf dieser Höhe angesetzt ist. Da sich die Abgabe prozentual auf den tatsächlichen Mehrwert bezieht ist sie bei einem kleineren Mehrwert auch kleiner. In jedem Fall ist der Mehrwert aber etwas, das der Eigentümer oder die Eigentümerin einfach zugesprochen bekommt, ohne etwas dafür gemacht zu haben – ausser das entsprechende Grundstück zu besitzen. Ist es da falsch einen Teil des Mehrwerts wieder an die Gesellschaft zurückzugeben? Ich meine nicht.