Nein zum neuen Polizeigesetz am 10. Februar 2019!

Am 23.7.2018 hat der Grosse Rat die Änderungen des Polizeigesetzes mit 123 zu 23 Stimmen angenommen. Doch zum Glück haben linke Kreise das Referendum dagegen ergriffen, damit sich diese Veränderungen verhindern lassen! Von Patricia Klarer

Eva

Das neue Polizeigesetz beschneidet viele unserer Grundrechte, so auch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. In Bern finden jedes Jahr viele Demonstrationen und Kundgebungen statt. Die meisten Veranstaltungen verlaufen friedlich und nur selten sind ungewollte Polizeieinsätze nötig. Durch das neue Polizeigesetz sollen an Demonstrationen, an denen beispielsweise gesprayt wird, dem Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten in Rechnung gestellt werden können.

Aber auch ein verirrter Wanderer, der gerettet werden muss, und so für einen Polizeieinsatz sorgt, muss für die Kosten seiner Rettung aufkommen. Jeder ausgelöste Polizeieinsatz kann so Privaten in Rechnung gestellt werden, hinzu kommt noch, dass die Polizei bestimmt, wie hoch diese Kosten sind. Diese können in schweren Fällen bis zu 30000 Franken betragen.

Das Risiko, für solch hohe Kosten aufzukommen zu müssen, schreckt viele Menschen davor ab, überhaupt noch auf die Strasse zu gehen! Im Kanton Luzern wurde ein ähnliches Gesetz eingeführt, und seither sind am 1. Mai keine Demonstranten mehr zu sehen. Versammlungsfreiheit nur noch für Reiche?

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die mündliche Wegweisung für 48 Stunden. Laut ihr dürfen Personen, die eine „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ provozieren, für 48h weggewiesen werden. Der Willkür sind so keine Grenzen gesetzt. Ähnlich geht es den Fahrenden, für die eine befristete, schriftliche Wegweisung von 24 Stunden gelten soll. Die Lebensweise der Fahrenden wird so stark erschwert, obwohl sie es in der Schweiz ohnehin schon ist, da wir kaum über Anhalte- und Transitplätze verfügen!

Das neue Polizeigesetz weitet auch die Kompetenzen des Schnüffelstaats massiv aus. Neu soll die Polizei ohne jeglichen Tatverdacht an „allgemein zugänglichen Orten“ Audio- und Videoüberwachungen vornehmen dürfen. Auch das Ermitteln mithilfe gefälschter Urkunden und gefälschter Identität wird ermöglicht. Liegt ein Verdacht nah, so darf die Polizei auch den Standort in Echtzeit überwachen und in iPhones verdächtigter Personen eindringen. Ohne richterlichen Beschluss darf ein Monat lang observiert, ermittelt und gefahndet werden. Viele Gesetzesänderungen basieren auf Willkür und Annahmen, doch ein Rechtsschutz von Betroffenen wäre umso wichtiger.

Liebe Leser*Innen. Damit Bern weiterhin Austragungsort solch vieler politischer Kundgebungen bleibt, damit von der Norm abweichende, anders aussehende Personen sich weiterhin aufhalten dürfen, wo sie es wünschen, damit Mensch einfach Mensch sein kann, ohne beobachtet zu werden, bitten wir Sie um ein klares NEIN zum Polizeigesetz am 10. Februar.