Kantonale Mindestlöhne – vorwärts statt rückwärts!

Kantonale Mindestlöhne – vorwärts statt rückwärts!

Von Carlo Schmid
Als linke, politisch aktive Menschen sind wir es uns gewohnt, dass den Bürgerlichen der Föderalismus sehr wichtig ist: Was kantonal geregelt werden kann, soll nicht auf nationaler Ebene geregelt werden. Es ist deswegen eine grosse Heuchelei, dass sich das Parlament letzten Dezember entschieden hat, kantonale Mindestlöhne zu verbieten. Mindestlöhne, die in Kantonen beschlossen wurden, in denen der Lohndruck besonders gross ist oder in denen die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind. Zum Beispiel in Genf oder im Tessin aufgrund der Lage an der Grenze.

Der Bundesrat muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, mit welcher die kantonalen Mindestlöhne verboten werden. Dagegen müssen wir uns mit allen Mitteln und notfalls mit einem Referendum wehren.

Mindestlöhne sind wichtig – gerade jetzt!

Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld, das von steigender Inflation geprägt ist, sind Mindestlöhne von besonderer Bedeutung. Die Inflation führt zu einem Anstieg der Lebenshaltungskosten, während sich die Kaufkraft vieler Menschen verringert. In dieser Situation sind Mindestlöhne ein wirksames Instrument, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen angemessen entlohnt werden und ein menschenwürdiges Leben führen können.

Durch die Festlegung eines Mindestlohns wird eine untere Einkommensgrenze definiert, die es ermöglicht, ein würdiges Leben zu führen. Gerade für Niedriglohnbeschäftigte, die oft in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten, ist ein Mindestlohn eine dringend benötigte Absicherung. Er hilft, Armut zu bekämpfen und soziale Ungleichheit zu verringern.

Nicht nur Mindestlöhne generell, sondern auch kantonale und kommunale Mindestlöhne sind ein wichtiges sozialpolitisches Instrument. Denn gerade in Städten beispielsweise sind die Lebenshaltungskosten durch hohe Mieten häufig deutlich höher. Mindestlöhne können so an den lokalen Gegebenheiten angepasst werden.

Laufende Projekte

Statt nur Rückschritte zu verhindern, ist es auch an uns, Fortschritte zu erkämpfen. In diversen Städten und Kantonen sind momentan Projekte zur Einführung eines städtischen Mindestlohns am Laufen. So zum Beispiel in der Stadt Zürich, wo die Stimmberechtigten am 18. Juni über einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» abstimmen. Dieser sieht einen städtischen Mindestlohn von 23.90 pro Stunde vor. Die gleiche Initiative wurde auch in Winterthur und Kloten eingereicht. Im Kanton Waadt wurde kürzlich eine Initiative lanciert, die einen kantonalen Mindestlohn fordert. Auch in der Stadt Bern laufen Gespräche über einen städtischen Mindestlohn.

Die aktuellen Bestrebungen zur Einführung von städtischen und kantonalen Mindestlöhnen sind äußerst wichtig und verdienen unsere Unterstützung. Wir sollten uns aktiv dafür einsetzen, dass Mindestlöhne nicht nur erhalten bleiben, sondern auch weiterentwickelt werden, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen gerecht zu werden.