JA! zum städtischen Transparenzreglement

Wenn Abstimmungen oder Wahlen anstehen und die Stadt wieder zugepflastert wird mit grossen Plakaten, die Zeitungen voller Inserate sind und auf allen Social Media Kanälen Videobotschaften laufen, fragt man sich immer wieder: Wer steht da dahinter? Wer finanziert das? Wie viel wird dafür investiert?

Am 27. September stimmen wir in Bern darüber ab, ob die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen sowie allgemein die Finanzierung der Parteien auf städtischer Ebene künftig offengelegt werden soll. Bern wäre damit die erste Gemeinde in der Schweiz, die eine Transparenzpflicht auf kommunaler Ebene kennt.

Wieso Transparenz?

Hätte Werbung keinen Einfluss auf unser Abstimmungs-, Wahl- oder Kaufverhalten, wäre die Stadt weniger zugepflastert mit Plakaten und sehr viel Geld würde anders investiert. Werbung hat aber einen grossen Einfluss auf unsere Entscheidungen. Gesichter, die wir auf jeder Plakatwand sehen, sind uns vertrauter, Markensymbole bekannter und die Verknüpfung von Parteien und Themen passiert automatischer. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie viel Geld jeweils in Kampagnen gesteckt wird, um uns von gewissen Parteien und Positionen zu überzeugen. Noch viel wichtiger ist es zu wissen, wer dieses Geld investiert und sich damit Sichtbarkeit für die eigenen Anliegen verschafft.

Transparente Finanzierung bei Parteien

Neu müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien jährlich ihre Finanzierung offenlegen. Dazu gehört, wie viel Geld ihnen zur Verfügung steht, woher diese Mittel kommen und für welche Abstimmungs- und Wahlkampagnen auf städtischer Ebene diese eingesetzt werden.

In eigener Sache

Die JA! finanziert sich mehrheitlich über Mandatsgelder. Das heisst, dass Seraina Patzen und Eva Krattiger jeweils die Hälfte ihrer Stadtratsgelder an die JA! überweisen. Zudem finanziert sich die JA! über Kleinspenden von Sympathisantinnen und Sympathisanten und bei Wahlen durch zusätzliche Unterstützungsbeiträge der Jungen Grünen und der Grünen.

Transparente Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen

Personen und Organisationen, die Wahlvorschläge für städtische Wahlen einreichen (also insbesondere Parteien und Einzelpersonen), sowie die Kandidierenden selber, müssen künftig die Höhe der vorgesehenen Ausgaben für die Wahlkampagnen offenlegen. Falls der Betrag mehr als 5‘000 Franken beträgt, müssen sie zudem die einzelnen Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel ausweisen. Das bedeutet zum Beispiel: Bei der JA! gibt kein Kandidat und keine Kandidatin 5‘000 Franken oder mehr für seinen oder ihren Wahlkampf aus. Deshalb muss auch in Zukunft niemand von uns ein detailliertes Budget ausweisen, sondern nur den Gesamtbetrag. Die JA! als Partei gibt mehr als 5‘000 Franken aus (da alleine der Druck des Wahlprospektes teurer ist als das) und muss ihre Finanzen deshalb detaillierter angeben. Insbesondere unter den Kandidierenden für den Gemeinderat oder das Stadtpräsidium, geben viele selber mehr Geld aus und müssen ihre Einnahmen und Ausgaben deshalb offenlegen. Bernhard Eicher rechnet für seinen Gemeinderatswahlkampf beispielsweise mit einem Budget von 110‘000 Franken.

Die neuen Regelungen gelten jedoch nicht nur für Parteien und Kandidierende, sondern auch für sonstige Personen und Organisationen, die sich für Abstimmungen oder Wahlen engagieren und Position beziehen. Auch für sie gilt die Transparenzregelung ab 5‘000 Franken. Wenn also eine Einzelperson für eine Kampagne 100 Franken spendet (beispielsweise der JA! für den Wahlkampf), dann muss das die JA! in ihrem Gesamtbudget ausweisen, jedoch ohne Angaben der Spenderin oder des Spenders. Spendet eine Person jedoch 5‘000 Franken oder mehr, wird diese namentlich erwähnt. Die neue Regelung bringt mit sich, dass anonyme Spenden verboten sind, da über diese natürlich keine Auskunft gegeben werden kann. Der Vorteil darin könnte eine Offenlegung von bisher versteckten Interessensgruppen im Wahlkampf sein.

Eva Krattiger