Von Julian Zürcher
Neben den NDG wurde auch das BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) revidiert. Diverse Jungparteien haben zusammen mit Organisationen der digitalen Welt für ein Referendum gegen das BÜPF gesammelt. Leider sind nicht genug Unterschriften zusammen gekommen und das neue Gesetz tritt in Kraft. Dadurch wird zum Beispiel die Dauer der Vorratsdatenspeicherung von bisher 6 Monaten auf 12 Monate erhöht. Doch welche Auswirkungen hat dies auf uns und welche Daten werden zu welchem Zweck eigentlich gespeichert?
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden sämtliche Daten des Telefon- und Internetgebrauchs protokoliert. Dabei wird aufgezeichnet, wer von welchem Standort mit wem wie lange telefoniert hat, wer sich wann wo ins Internet «eingeloggt» hat und welche Seiten er/sie besucht hat. Ausserdem wird der gesamte E-Mailverkehr protokolliert. Nun heisst es von den Befürworter_innen immer wieder, dass wer nichts zu verstecken hat, auch nichts zu befürchten hat. Doch stimmt dies wirklich so?
Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die gesamte Bevölkerung der Schweiz als erstes unter Generalverdacht gestellt. Dabei werden auch die Daten von Rechtsanwält_innen, Ärzt_innen und Personen, welche zum Beispiel in der Suchtberatung tätig sind, gespeichert. Damit entsteht ein Konflikt mit dem Berufsgeheimnis der obengenannten Personen.
Häufig wird auch damit argumentiert, dass die Strafverfolgungsbehörden die Daten nur nutzen dürfen, falls der Verdacht auf eine schwere Straftat wie Besitz von Kinderpornographie besteht. Jedoch kann auch schon bei minder schweren Vergehen wie einfacher Diebstahl, Urheberrechtsverletzungen oder Missbrauch einer Fernmeldeanlage auf diese Daten zurückgegriffen werden.
Kosten und Nutzen
Ein weiterer Aspekt ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahme. Die Provider sind gemäss Gesetz verpflichtet, die Daten nach neuem Gesetz 12 Monate für die Strafverfolgungsbehörden aufzubewahren. Dies stellt die Provider vor eine grosse Aufgabe, da sie für die Speicherung weiterer Server einrichten und unterhalten müssen, was mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden ist. Bis heute gibt es nur sehr wenige Studien, welche die Wirksamkeit der Massnahme belegen. Eine Studie des deutschen Max-Planck-Institut kommt zum Schluss, dass die Aufklärungsquote durch die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und in der Schweiz in den letzten 10 Jahren nicht gestiegen sei. Ein weitere Schwachpunkt des neuen BÜPF sind die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung. Es besteht keine Zweckbindung der Daten, keine Löschpflicht nach Ablauf der 12 Monate und auch keine Sorgfaltspflicht für die Provider. Zudem gibt es keine Auskunftsrechte über die gespeicherten Daten für die Betroffenen.
Da die Unterschriftensammlung leider gescheitert ist, müssen wir uns mit dieser Änderung abfinden. Es ist jedoch nach wie vor wichtig, dem Staat auf die Finger zu schauen und weitere Verschärfungen wie das neue NDG zu bekämpfen.