Der Gemeinderat schreibt heute in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der JA!, dass er keine unabhängige Untersuchung des Polizeieinsatzes an den Miss Schweiz-Wahlen in Auftrag geben wird. Damit setzt sich der Gemeinderat über einen klaren Beschluss des Stadtrats hinweg und nimmt seine politische Verantwortung über die Polizei ein weiteres Mal nicht wahr. Die Junge Alternative ist entsetzt über diese Gleichgültigkeit des Gemeinderats gegenüber den Grundrechten der Protestierenden.
Der Gemeinderat schreibt in seiner Antwort auf die kleine Anfrage, dass die Zuständigkeit für eine Untersuchung bei der Kantonspolizei, der Polizei- und Militärdirektion und den Justizorganen liege. Die Junge Alternative JA! möchte an dieser Stelle einmal mehr auf den Artikel 12f, Absatz 6 des kantonalen Polizeigesetzes verweisen.i Aus diesem geht klar hervor, dass der Gemeinderat sehr wohl die Kompetenz hat, einen konkreten Polizeieinsatz zu untersuchen. Es fehlt also nicht an der rechtlichen Grundlage, es fehlt am Willen des Gemeinderates, diese Untersuchung einzuleiten. Das ist angesichts der Tatsache, dass der Gemeinderat zur Mehrheit aus VertreterInnen der rot-grünen Parteien besteht, besonders bedenklich – haben doch genau diese Parteien der entsprechenden Motion geschlossen zugestimmt.
Dass das Verfahren der Staatsanwaltschaft ohne Konsequenzen für die beschuldigten PolizistInnen eingestellt wurde, ist nicht überraschend. Die Staatsanwaltschaft arbeitet eng mit der Polizei zusammen und ist deshalb keine geeignete Stelle, um eine Untersuchung eines kritisierten Polizeieinsatzes durchzuführen. Dass der Gemeinderat nun diese Untersuchung als Vorwand nimmt, selber nicht aktiv zu werden, ist ein scheinheiliges Vorgehen. Eine wirklich unabhängige Untersuchung ist aus Sicht der Jungen Alternative JA! nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nötiger denn je.
Die Junge Alternative JA! kritisiert das Vorgehen des Gemeinderates scharf. Es kann nicht sein, dass der Gemeinderat eine überwiesene Motion des Stadtrates auf diese Art und Weise abfertigt. Zudem ist es extrem bedenklich, dass beim Gemeinderat offenbar kein Wille vorhanden ist, seine Möglichkeiten der Kontrolle über die Polizei wahrzunehmen. Lieber schiebt der Gemeinderat die Verantwortung ein weiteres Mal dem Kanton zu. Auf der Strecke bleiben dabei die Grundrechte der AktivistInnen.
Will eine Gemeinde den Ablauf eines konkreten Polizeieinsatzes untersuchen, erteilen die verantwortlichen Personen der Kantonspolizei dem Gemeinderat sowie den Gemeindekommissionen mündlich und schriftlich die notwendigen Auskünfte. Dasselbe Anhörungsrecht steht gegebenenfalls den kommunalen Ombudsstellen zu.