Die Stadt Bern braucht eine politische Haltung im Umgang mit Hausbesetzungen!

Motion Fraktion GB/JA!, freie Fraktion: (Seraina Patzen, JA!/ Lea Bill, GB/ Christa Ammann, AL/ Tabea Rai, AL/ Tamara Funiciello, Juso)

Die Koordinationsstelle Zwischennutzung der Stadt Bern hat unter anderem den Auftrag, bei der Besetzung von leerstehenden Häusern zwischen den Besetzer_innen und den Hauseigentümer_innen zu vermitteln, falls dies von beiden Seiten gewünscht wird. Wünscht keine der beiden Seiten eine Vermittlung, übernimmt die Koordinationsstelle Zwischennutzung keine Aufgaben rund um eine Hausbesetzung. Die Verwaltung und der Gemeinderat sind in diesen Fällen nicht in die Diskussionen involviert und werden auch im Falle einer polizeilichen Räumung einer Hausbesetzung nicht einbezogen.

Die Stadt Zürich geht seit vielen Jahren sehr pragmatisch mit Hausbesetzungen um: Diese werden nur dann von der Polizei geräumt, wenn eine gültige Abbruch- oder Baubewilligung vorliegt, eine Neunutzung unmittelbar bevorsteht oder Sicherheitsbedenken aufgrund des Zustands der Liegenschaft bestehen.[1]

Diesen pragmatischen Umgang mit Hausbesetzungen wünschen wir uns auch für die Stadt Bern. Der Gemeinderat und die Verwaltung müssen eine klare politische Haltung im Umgang mit Hausbesetzungen haben und diese gegenüber allen Beteiligten vertreten.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt:

1. Klare Richtlinien zu erlassen, wann die polizeiliche Räumung eines besetzten Hauses in der Stadt Bern vom Gemeinderat toleriert wird. Diese Richtlinien sehen insbesondere vor, dass besetze Häuser nur dann geräumt werden, wenn:

a) eine rechtskräftige Abbruchbewilligung oder eine rechtskräftige Baubewilligung inkl. Baufreigabe vorliegt. In diesem Zusammenhang muss die unverzügliche Aufnahme der Bauarbeiten belegt werden können. Im Falle eines Abbruchs muss belegt werden, dass die Bewilligung für den Neubau vorliegt und die Bauarbeiten unmittelbar nach dem Abbruch begonnen werden.

b) eine Neunutzung der Liegenschaft unmittelbar bevor steht und durch neue Mietverträge o.ä. belegt werden kann

c) die betroffene Liegenschaft nachweislich in einem so schlechten Zustand ist, dass sie aus Sicherheitsgründen nicht bewohnbar ist.

2. Diese Richtlinien gegenüber Hauseigentümer_innen sowie der Kantonspolizei durchzusetzen. Die Kantonspolizei muss demnach vor der Räumung einer Hausbesetzung die Zustimmung des Gemeinderates einholen.

3.  Den Auftrag der Koordinationsstelle Zwischennutzung so zu erweitern, dass sie bei einer Hausbesetzung von sich aus auf die Beteiligten zugeht und über das Angebot der Vermittlung sowie die bestehenden Richtlinien informiert. Zudem soll sie ihre Vermittlungstätigkeiten gemäss den gemeinderätlichen Richtlinien gestalten und mit der Zielsetzung arbeiten, dass polizeiliche Räumungen möglichst zu vermeiden sind.

Bern, 9. März 2017

[1] https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/pd/Deutsch/Stadtpolizei/Publikationen%20und%20Broschueren/20111025_Merkblatt_Hausbesetzung_2.pdf