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5. April 2006:
Podiumsdiskussion "Handlungsstrategien gegen
sexistische Werbung"
5. April - Podiumsdiskussion
"Handlungsstrategien gegen sexistische Werbung":
Doris Stump (Nationalrätin SP), Regina Probst (Geschäftsführerin Terre des
Femmes),
Dore Heim (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zürich), Lovey Wymann
(Werbetexterin),
Rahel Ruch (Junge Alternative JA!), Hélène Hürlimann (Produzentin/
Redaktorin "Rendez-vous").
Käfigturm Bern, 19.30 Uhr
Einstieg von Dore Heim: Rechtliche Situation
Auf internationaler Ebene gibt es das Übereinkommen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), welches die Schweiz ratifiziert
hat. Dieses Übereinkommen ist aber als allerletzte Instanz zu sehen.
Auf Bundesebene gilt der Art.8 Abs.2 der Bundesverfassung, er kann aber nur
gegen Aktivitäten des Staates, nicht gegen jenes von Privaten, angewendet
werden. Zusätzlich besteht die Lauterkeitskommission, deren
Handlungsspielraum aber sehr beschränkt ist: Die Urteile werden nicht
veröffentlicht und es können auch keine Sanktionen verhängt werden.
Auf kommunaler Ebene sieht die rechtliche Situation sehr unterschiedlich
aus. Allgemein kann aber gesagt werden, dass die Gesetze sich meist auf den
öffentlichen Grund beschränken.
Podiumsdiskussion:
„Trotz der jahrelangen Bemühungen ist noch immer wenig erreicht; vor allem
mit der Sensibilisierung bezüglich sexistischer Werbung konnten kaum Erfolge
erzielt werden.“ (Doris Stump)
„Erst seit kurzem gibt es Studien über die Wirksamkeit von Werbung. Trotz
des schlechten Abschneidens von sexistischer Werbung wird in der
Werbebranche weiterhin „aufmerksamkeitsstark“ automatisch mit „sexy“
gleichgesetzt.“ (Lovey Wymann)
„Das Vorgehen der Lauterkeitskommission ist äusserst zweifelhaft, sie agiert
hauptsächlich als Selbstregulierungsbehörde. Besser wäre eine
Anti-Sexismus-Stelle (analog zur Anti-Rassismus-Stelle), das würde aber
sicher noch 10 Jahre dauern.„ (Regina Probst)
„Die Bemühungen müssen in Richtung Anti-Sexismus-Gesetz gehen. Nur
Sensibilisierung (z.Bsp. von Partyveranstaltern) reicht nicht aus.“ (Rahel
Ruch)
„Die Möglichkeit, gegen sexistische Werbung zu klagen, wird kaum genutzt,
weil die Kosten sehr hoch sind. Ein Problem sind auch die schwachen
rechtlichen Grundlagen, welche Präferenzfälle fast unmöglich machen.“ (Dore
Heim)
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