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9. März 2006: Nothilfe für alle und Stopp dem Sozialhilfeausschluss von Asylsuchenden! Alle Menschen haben Anrecht auf Hilfe in Notlagen – ungeachtet ihrer Herkunft, Aufenthaltsdauer oder Kooperation mit den Behörden. Auch das Bundesgericht hat entschieden, dass die Verweigerung von Nothilfe als Druckmittel verfassungswidrig ist. Nothilfe beinhaltet aber nur das Überlebensnotwendigste – ein Dach über dem Kopf, Nahrung und grundlegendste medizinische Versorgung. Nothilfebeziehende haben oft keine Perspektiven.
Es
bildet sich eine neue Unterschicht, wenn zu viele Menschen in die
Illegalität und in eine Bettelexistenz abgedrängt werden. Die Stadt Bern
muss dringend Strategien erarbeiten, wie sie in Zukunft mit diesen
Entwicklungen umgehen will. |