JA!rgon Nr. 2/2016
Von Gina Ketterer
Die Abstimmung zum Fortpflanzungsmedizingesetz ist ein Anschluss an die letztjährige Präimplantationsdiagnostik-Abstimmung. Nach dem die Stimmbevölkerung am 14. Juni 2015 ja zum Verfassungsartikel gesagt hat, der PID grundsätzlich erlaubt, stimmen wir nun über das Referendum gegen das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ab, das die Details der PID regelt.
Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz will die genetischen Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib allen Paaren, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, erlauben. Der heute vorliegende Gesetzesvorschlag geht weiter als der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates, der die Untersuchung nur Paaren mit schweren Erbkrankheiten ermöglichen wollte.
In der JA! haben wir recht lange über diese Abstimmung diskutiert. Wieder stellt sich die Frage, ob und wer darüber entscheiden darf, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Gibt es ein Recht auch ein Kind? Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind? Wir haben uns auch gefragt, ob es fair ist, wenn sich vermögendere Paare in Zukunft eine solche Untersuchung leisten können, alle anderen aber nicht: Die Diagnostik kostet zwischen 5’000-10’000 Franken.
Zu den Argumenten der BefürworterInnen des neuen Gesetzt zählt, dass die PND (Pränataldiagnostik) schon heute erlaubt ist und dass nun durch die PID den betroffenen Paaren die psychische Belastung in den ersten Schwangerschaftswochen bis zur PND erspart werden könnte.
Es ist eine ethische Frage, die schlussendlich jedeR mit sich selbst ausdiskutieren muss. Die JA! hat sich am Ende der Diskussion für ein Nein zum neuen Gesetz entschieden.