2x Nein zum Abbau der Prämienverbilligungen

JA!rgon Nr. 1/2016

Am 28. Februar steht auch kantonal eine wichtige Abstimmung an: Zum ersten Mal wird sich die Stimmbevölkerung zur schamlosen Sparpolitik des Kantons äussern können. Dies am Beispiel der Verbilligungen für die Krankenkassenprämien.

Von Seraina Patzen

Zu Beginn ein paar Zahlen: Im Kanton Bern gehen durchschnittlich 17% des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien drauf. Das ist mehr als in allen anderen Kantonen. Schweizweit erhielten im Jahr 2014 27% aller Versicherten Prämienverbilligungen. Im Kanton Bern waren es gerade mal 22%.

Im Jahr 2013 hat der Grosse Rat das grösste Sparpaket in der Geschichte des Kantons Bern beschlossen. Zu einem der massivsten Eingriffe gehörte die Kürzung bei den Prämienverbilligungen: Während hier schon im Vorjahr gehörig gespart wurde, wurden nun noch einmal Einsparungen in der Höhe von 35 Millionen Franken geplant. In der Folge verloren im Jahr 2014 50‘000 Personen ihren Anspruch auf Prämienverbilligungen, effektiv eingespart wurden dann sogar 53 Millionen. Zum Vergleich: Der Kanton Bern hat im Jahr 2014 einen Gewinn von 211 Millionen geschrieben.

In der Folge wurde festgestellt, dass mit diesen massiven Einsparungen das kantonale Sozialziel, welches besagt, dass mindestens ein Viertel der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten solle, nicht mehr eingehalten werden kann. Das Ziel wurde gestrichen und gegen diesen Entscheid hat ein Komitee, welchem auch die JA! angehört, erfolgreich das Referendum ergriffen.

Wieso 2x Nein?
Wird im Grossen Rat eine solche Gesetzesänderung beschlossen, besteht für die Stimmbevölkerung die Möglichkeit, das Referendum (einfaches „Nein zum Gesetz“) oder einen Volksvorschlag (eigene Gesetzesvariante der Stimmberechtigten) zu ergreifen. Der Grosse Rat wiederum hat die Möglichkeit, einen Eventualantrag zu beschliessen, der als Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt, wenn das Referendum ergriffen wird. In diesem Fall entfällt aber die Möglichkeit eines Volksvorschlags. Die FDP bediente sich darum eines unschönen Kniffs: Sie beantragte einen Eventualantrag, um einen Volksvorschlag der Linken zu verhindern und hebelte damit die Volksrechte aus. Auch mit dem Eventualantrag des Grossen Rates fehlen die Grundlagen für faire Prämienverbilligungen. Deshalb müssen wir am 28. Februar 2x Nein stimmen – einmal zur Revision und einmal zum Eventualantrag – und bei der Stichfrage den Eventualantrag ankreuzen!

Initiative folgt
Weil mit dem Referendum wegen dem fehlenden Volksvorschlag nun nur die Streichung des Sozialziels verhindert werden kann, hat dasselbe Komitee eine kantonale Initiative eingereicht. Diese fordert, die Höhe der ausgerichteten Prämienverbilligungen auf dem Stand von 2013 zu fixieren. Dieses Päckli aus Initiative und Referendum war nötig, um die Sparmassnahme des Grossen Rats tatsächlich verhindern zu können. Über die Initiative werden wir voraussichtlich 2017 abstimmen können.

Solidarität statt Abbau
Der Abbau der Prämienverbilligungen ist ein Symptom für eine Politik des Sparens bei den Schwächsten. Der Spardruck im Sozialbereich steigt immer mehr, die Diskussionen um die Sozialhilfe nehmen immer mehr Züge einer richtiggehenden Hetzte gegen Arme und Wenigverdienende an. Mit der anstehenden Abstimmung über die Prämienverbilligungen haben wir anhand eines konkreten Beispiels die Möglichkeit, nein zu sagen zur Erosion des Sozialstaates und ein Zeichen zu setzen für Solidarität und sozialen Ausgleich!