Interfraktionelles Postulat (Lea Bill/JA!, Cristina Anliker-Mansour/GB, Miriam Schwarz/SP): Lehrstellen auch für Sans-Papiers

<!– /* Font Definitions */ @font-face {font-family:Arial; panose-1:2 11 6 4 2 2 2 2 2 4; mso-font-charset:0; mso-generic-font-family:auto; mso-font-pitch:variable; mso-font-signature:3 0 0 0 1 0;} /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:““; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:“Times New Roman“; mso-fareast-font-family:“Times New Roman“; mso-bidi-font-family:“Times New Roman“; mso-fareast-language:DE-CH;} @page Section1 {size:612.0pt 792.0pt; margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; mso-header-margin:36.0pt; mso-footer-margin:36.0pt; mso-paper-source:0;} div.Section1 {page:Section1;} /* List Definitions */ @list l0 {mso-list-id:580137425; mso-list-type:simple; mso-list-template-ids:-419163380;} @list l0:level1 {mso-level-start-at:0; mso-level-number-format:bullet; mso-level-text:-; mso-level-tab-stop:18.0pt; mso-level-number-position:left; margin-left:18.0pt; text-indent:-18.0pt; font-family:“Times New Roman“;} @list l1 {mso-list-id:945231685; mso-list-type:simple; mso-list-template-ids:67567631;} @list l1:level1 {mso-level-tab-stop:18.0pt; mso-level-number-position:left; margin-left:18.0pt; text-indent:-18.0pt;} ol {margin-bottom:0cm;} ul {margin-bottom:0cm;} –>

Das Recht auf Bildung ist in auf gesetzlicher Ebene verankert (Art.19 Bundesverfassung, Art. 28 Kinderrechtskonvention UN; Art. 29 Verfassung des Kantons Bern). Für Jugendliche und junge Erwachsene ohne geregelten Aufenthalt (Sans-Papiers, Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid oder negativem Asylentscheid) steht dieses Recht jedoch auf wackligen Beinen.

Hintergrund:

Etwa 10’000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leben ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz und auch in der Stadt Bern. Es sind dies:

Kinder von Sans-Papiers

Kinder von Eltern mit legalem Aufenthaltsstatus, denen der Familiennachzug verweigert wurde.

Kinder von Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid

Kinder von abgelehnten Asylsuchenden.

Die Volksschule bildet seit Jahren auch Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus aus, weil die Bundesverfassung und die Kinderrechtskonvention UN das Recht auf Bildung garantieren. Nach Ende der Schulpflicht werden sie dann aber so behandelt, als gäbe es sie nicht mehr. Eine Lehrstelle bekommen sie nicht, weil die Lehrbetriebe keine Arbeitsbewilligung erhalten.

Die Situation dieser Kinder, jugendlichen und jungen Erwachsenen ist sehr schwierig. Sie haben nicht selber gewählt, ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu leben. Oft leben sie viele Jahre lang in der Schweiz. Die Schweiz ist für sie ihr Zuhause geworden. Nach der Schule wird diesen Jugendlichen der Ausbildungsweg Lehre abgeschnitten. Anstatt eine Ausbildung zu machen, werden diese jungen Menschen zum Nichtstun oder zur Schwarzarbeit gezwungen. Auch volkswirtschaftlich gesehen macht es keinen Sinn, gute BewerberInnen den Zugang zu Lehrstellen zu weigern.

Der Gemeinderat wird daher gebeten folgende Punkte zu prüfen:

1. Lehrstellen: Die Stadt Bern soll prüfen, ob städtische Lösungen in Bezug auf den Zugang von Sans-Papiers zu Lehrstellen oder lehrstellenähnlichen Angeboten möglich sind.

2. Die Angebote des Kompetenzzentrums Arbeit sollen auch für Sans-Papiers zugänglich gemacht werden.

3. Der Gemeinderat macht seinen Einfluss auf den Kanton geltend, damit sich dieser dafür einsetzt, dass alle weiterführenden Ausbildungsinstitutionen für Sans-Papiers zugänglich gemacht werden.

Bern, den 28. Januar 2010

Schreibe einen Kommentar