Unsere Gesellschaft ist nicht gewaltfrei – und sie ist es nie gewesen. Jugendliche stehen immer mehr pauschal unter Verdacht, obwohl die Gewaltbereitschaft bei den Erwachsenen grösser ist, als bei den Jugendlichen. Jugendgewalt ist medial sowie politisch ein Thema.
Dass Jugendliche straffällig werden hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen wie z.B. die Familiensituation, Häusliche Gewalt, Perspektivlosigkeit, Ausgrenzung, keine Lehrstelle, keine Arbeit, Anerkennung in der Gruppe und das Internet und Computerspiele. Dort ist Gewalt bis hin zum Mord allgegenwärtig.
Im Kanton Neuenburg beschloss das Parlament 1999 dreizehn Präventionsmassnahmen gegen die Jugendgewalt. Das hat gewirkt seit 2001 ist in Neuenburg der Anteil Minderjährigen an den Tatverdächtigen von 24 auf 15 Prozent gesunken.
Das Berner Kantonsparlament hat Ende November ein Massnahmekonzept gegen Jugendgewalt im Auftrag gegeben. Es soll auf den Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression aufbauen.
Die Stadt Bern hat kein wirkliches Gewaltpräventionskonzept. Was es gibt ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Thema Gewalt, welche sich regelmässig trifft.
Wir sind der Meinung, dass mit einem gut konzipierten und koordinierten Gewaltpräventionskonzept, mehr erreicht werden kann als bis jetzt. Deshalb wird der Gemeinderat dazu aufgefordert die Erstellung eines umfassenden Gewaltpräventionskonzepts zu überprüfen. Dabei sollten folgende Punkte nach Möglichkeit berücksichtigt werden:
1. Eine städtische und interdisziplinäre Arbeitsgruppe (Schulsozialarbeit, Schulamt, Jugendamt, TOJ, DOK, ISA, Polizei usw.) einzusetzen, welche ein Konzept zur Gewaltprävention in der Stadt erarbeitet. Folgende Bereiche müssen berücksichtig werden: Familienbasierende Prävention, Schulische Prävention, Prävention im Freizeitbereich sowie Prävention in der Nachbarschaft. Nebst der Präventionsarbeit müssen Früherkennungsmassnahmen ergriffen werden, welche die interdisziplinäre Arbeitsgruppe für alle erwähnten Bereiche erarbeitet. Dabei ist es wichtig, konkrete Leitfäden zu erstellen, um den Früherkennungsablauf sowie das Ergreifen der Massnahmen und Interventionen zu systematisieren.
2. Familienbasierende Prävention muss folgende Punkte beinhalten:
Die Förderung von elterlichen Erziehungskompetenzen in allen Lebensphasen und Elternbildung (mit Einbezug der Mütter- und Väterberatung, Elternvereine, HSK-Verein (Heimatsprach- und Kulturunterricht usw.)
3. Schulische Prävention sollte folgende Punkte berücksichtigen:
– Eine frühe Förderung der kognitiven und sozialen Entwicklung von Kindern – im 3. bis 5. Altersjahr- aus benachteiligten Verhältnissen (z.B. durch Zugang zu Kindertagesstätten)
– Programme zur Förderung kognitiver und sozialer Kompetenzen, welche das Einüben solcher Kompetenzen im schulischen Alltag einschliessen (z.B. durch Zugang zu Tagesschulen)
– Themen wie Mobbing, Alkohol, Drogen, sexuelle Gewalt / Belästigung müssen zielgruppengerecht und regelmässig (Kindergarten, 3., 5. 7. und ev. 9. Klasse) thematisiert und behandelt werden.
– SchulsozialarbeiterInnen sollen Zeit und Ressourcen bekommen, um diese Themen mit den erwähnten Klassen zu behandeln.
4. Prävention im Nachbarschafts- und Freizeitbereich sollten folgende Punke berücksichtigen:
– Mobilisierung der Wohnbevölkerung für Präventionsanliegen (Ansatz Communities that Care)
– Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
– Aktivierung der Wohnbevölkerung durch Partizipations- und Quartierentwicklungsprozesse
– Förderung und Anerkennung der informellen Freiwilligenarbeit (z.B. Sozialzeitausweis)
– Quartierspezifische Mentoring-Projekte für Jugendliche (z.B. BIG BROTHERS – BIG SISTERS, BBBS)
– Nur klare und attraktiv umgesetzte Angebote im Freizeitbereich bedeuten Prävention