Mitwirkungsverfahren haben in den Schweizer Städten – so auch in Bern – zunehmende Bedeutung erlangt und werden immer mehr zu einem Teil der Verwaltungskultur. Neben einer Vielzahl formell geregelter Mitwirkungsmöglichkeiten wie Vernehmlassungen oder öffentliche Auflagen sind dies insbesondere ergänzende, freiwillige Formen der Mitwirkung. Beispiele dafür sind die Agenda 21-Projekte, das Kinderparlament, die p_a_r_t-Stelle für Jugendliche oder die Wohnumfeldverbesserungsmassnahmen (WUV), welche partizipativ angelegt sind.
Partizipation bedeutet Mitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben und stärkt die ganze Stadtbevölkerung. Partizipation schafft Selbstvertrauen, Identifikation und generationenübergreifende Beziehungen und trägt somit zur Integration bei. Die Beteiligung von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen bringt neue und innovative Lösungen.
Damit es dazu kommt, braucht es Engagement von verschiedenen AkteurInnen: EntscheidungsträgerInnen (PolitikerInnen, Behörden, Vorstände), die konzeptionelle Grundlagen und finanzielle Ressourcen dafür zu Verfügung stellen. Fachleute, die Partizipationsprozesse initiieren und begleiten können.
Nur so wird Partizipation zu einem lebendigen Gestalten eines Gemeinwesens durch die ganze Stadtbevölkerung d.h. auch durch Jugendliche, Kinder, Migrantlnnen, SeniorInnen usw. Vielseitige Partizipation schafft das Recht, sich am lokalen Leben aktiv beteiligen zu können und verpflichtet, dies verantwortungsvoll, mit Rücksicht auf unterschiedliche Bedürfnisse zu tun. So ist Partizipation gelebte Demokratie!
Es muss ein klares Ziel des Gemeinderates und der Stadtverwaltung sein, dass die Vorhaben und Projekte der Stadt in einem kooperativen und partizipativen Klima angegangen werden. Denn die Zusammenarbeit mit Direktbetroffenen steigert die Effizienz und Effektivität des staatlichen Handelns erheblich.
Weil Mitwirkungsverfahren hohe Ansprüche an alle Beteiligten stellen, wurde in vielen Städten, so beispielsweise in der Stadt Zürich, eine Wegleitung als Arbeitshilfe für Mitwirkungs- und Beteiligungsprozesse erarbeitet. Wer ein Mitwirkungsverfahren plant, hat vieles zu beachten, was oft nicht in ihrer/seiner Kernkompetenz liegt. Die Wegleitung hilft die richtigen Fragen zu stellen, zeigt auf, was in den verschiedenen Prozessphasen (Vorabklärung, Vorbereitung, Durchführung, Umsetzung der Ergebnisse) beachtet werden muss und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Mitwirkungsverfahren überhaupt Sinn macht.
Eine solche Wegleitung für die Durchführung von partizipativen Prozessen ist auch für die Stadtverwaltung Bern notwendig und sinnvoll.
Die Junge Alternative JA! und das Grüne Bündnis bittet deshalb den Gemeinderat folgende Anliegen zu prüfen:
1. Die Bildung einer städtischer, Arbeitsgruppe welche, mit Einbezug von TOJ, DOK, vbg und Quartierkommissionen, eine Wegleitung betreffend Mitwirkungs- und Beteiligungsprozesse für die Stadtverwaltung ausarbeitet.
2. Die Wegleitung Mitwirkungs- und Beteiligungsprozesse dem Stadtrat zur Kenntnis vorzulegen.
Bern, 26. Juni 2008