Steckweg 13 zeigt: Zwischennutzungen müssen in der Stadt Bern möglich sein!

Gestern morgen, 19. August 2009, wurde das Haus am Steckweg 13 verkauft. Damit scheint die Forderung der BesetzerInnen, weiter dort zu wohnen, obsolet. Jedoch zeigt der Ablauf der Ereignisse (das Haus stand über ein Jahr leer), dass die Stadt Bern zu einem früheren Zeitpunkt noch einiges bezüglich Zwischennutzung hätte erreichen können.

Denn vor knapp einem Jahr hat sich die praktisch gleiche Situation abgespielt: Bereits damals stand das Haus schon einige Monate leer. Doch anstatt den BesetzerInnen die Möglichkeit zur Zwischennutzung zu geben, wurde vom Bauinspektorat der Stadt Bern ein Nutzungsverbot und eine Räumungsdrohung ausgesprochen. Damals haben die BesetzerInnen das Haus freiwillig verlassen, mit dem Versprechen der Stadt Bern, bezüglich des weiteren Vorgehens (u.a. Verkauf des Hauses) auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Dieses Versprechen wurde jedoch nicht eingehalten. In der Zwischenzeit stand das Haus leer. Dieser Zustand ist insbesondere absurd angesichts der anhaltenden Wohnungsnot in der Stadt Bern. Anstatt Zwischennutzungen als Chance für günstigen Wohnraum zu nutzen, zog es die Stadt Bern vor, nichts zu unternehmen und auf die rechtlichen Grundsätze zu verweisen, welche kein explizites Recht auf Zwischennutzung von leerstehendem Wohnraum beinhalten.

Die Junge Alternative JA! bedauert das Vorgehen der Stadt Bern. Damit solche Situationen nicht nochmals geschehen und der Gemeinderat ein nächstes Mal klare Handlungsstrategien hat, reicht die Junge Alternative JA! heute, 20. August 2009, einen Vorstoss ein, welcher ein Reglement zu Zwischennutzungen in der Stadt Bern fordert. Im Reglement sollen zwei zentrale Elemente festgehalten werden: Erstens, dass EigentümerInnen grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Wohnraum zu nutzen. Zweitens sollen Instrumente genannt werden, deren sich die Stadt bedienen kann um eine Zwischennutzung zu ermöglichen.

Schreibe einen Kommentar