Die Junge Alternative JA! unterstützt die Gemeindebeschwerde gegen das neue Kundgebungsreglement in der Stadt Bern. Zwei JA!-Aktivistinnen fechten das Kundgebungsreglement beim Regierungsstatthalteramt an. Das neue Reglement will Demonstrationsumzüge de facto verbieten und nur noch Platzkundgebungen zulassen. Damit schränkt das Reglement die Grund- und Versammlungsrechte unverhältnismässig ein.
Die Junge Alternative JA! organisiert alleine und mit anderen Gruppen immer wieder Demonstrationen und Kundgebungen. Beispielsweise hat die Junge Alternative JA! in der Vergangenheit immer wieder Velodemos veranstaltet. Mit dem neuen Kundgebungsreglement wären solche Anlässe nicht mehr möglich. Eine Velodemo als Platzkundgebung ist ein Hohn.
Gerade kleine Organisationen wie die JA! werden von der Verschärfung des Reglements besonders getroffen. Denn sie sind als Basisorganisationen einerseits auf die Möglichkeit, ihre politischen Positionen in der Öffentlichkeit durch Demonstrationen kundzutun angewiesen und haben andererseits keine starke Lobby bei den EntscheidungsträgerInnen, die dafür sorgen, dass Demonstrationszüge als Ausnahmefälle bewilligt werden.
Auch grosse Anlässe wie die grosse Frauendemo vom 13.12.2003 anlässlich der Abwahl von Ruth Metzler, die massgeblich von JA!-AktivistInnen getragen wurde, könnten nicht mehr durchgeführt werden. Sogar die SVP hat letzten Oktober auf einen Demonstrationsumzug bestanden – auch sie müsste zugeben, dass eine Demonstration mit ihrer Wirkung und Symbolik nicht durch eine Platzkundgebung ersetzt werden kann.
Für die JA!ist das neue Kundgebungsreglement ein unverhältnismässiger Eingriff ins Versammlungs- und Demonstrationsrecht und hindert so viele Organisationen an ihrer Meinungsäusserung. Deshalb unterstützt die JA! die Gemeindebeschwerde ideell und zwei Aktivistinnen der JA! werden sich als Klägerinnen an das Regierungsstatthalteramt wenden.