Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Aline Trede GB, Lea Bill JA!): Schluss mit der Schikanierung politischer AktivistInnen!

Am Freitag, 12. August 2011, mussten sich zwei GSoA-Aktivisten, welche wegen Unterschriftensammeln in der Berner Altstadt verhaften wurden, nackt ausziehen. Die Polizei rechtfertigt den massiven Eingriff in die Intimsphäre damit, dass die beiden möglicherweise ein Sicherheitsrisiko für die anwesenden PolizistInnen hätten darstellen können und zudem der Verdacht auf illegalen Betäubungsmittelkonsum bestanden habe. Die Grundlage für diese Einschätzungen ist nicht ersichtlich.

Dies ist leider nicht der einzige Fall in der Stadt Bern, bei dem die Kantonspolizei ohne ersichtlichen Grund politische AktivistInnen auffordert, sich auszuziehen:
Bereits im November 2010 wurden Greenpeace-AktivistInnen nach einer Aktion zur damaligen Abstimmung auf dem Polizeiposten nackt ausgezogen. Auch hier ist keine Grundlage für die oben genannten Einschätzungen der Polizei vorhanden.

Und auch im Rahmen der Räumung des AKW-Ade-Camps auf dem Viktoriaplatz im Juni 2011 mussten sich der Grossteil der verhafteten Camp-BewohnerInnen nackt ausziehen, unter anderem auch 14-jährige Mädchen. Auch hier rechtfertigte die Kantonspolizei die drastische Massnahme damit, dass bei den Verhafteten der Verdacht auf illegalen Betäubungsmittelkonsum bestanden habe.

Die hier dargestellten Geschehnisse lassen vermuten, dass es sich bei den Begründungen der Kantonspolizei nicht um auf Rationalität beruhende Einschätzungen, sondern um fadenscheinige nachträgliche Rechtfertigungen handelt. Damit werden die Massnahmen des Nacktausziehens durch die Kantonspolizei gezielt als Mittel zur Schikanierung von politischen AktivistInnen eingesetzt. Vor allem junge politische Menschen werden schickaniert.

Ein solches Verhalten der Kantonspolizei ist unhaltbar und muss durch die Politik gestoppt werden!

Die Unterzeichnenden fordern deshalb vom Gemeinderat die Beantwortung folgender Fragen:
1.    Wie stellt sich er sich zu der Vorgehensweise der Kantonspolizei und deren Einsatz der Massnahme des Nacktausziehens? Wie schätzt er z.B. deren Verhältnismässigkeit ein?
2.    Was gedenkt der Gemeinderat zu tun, damit solche Geschehnisse nicht mehr vorkommen?
3.    Nimmt der Gemeinderat die Empfehlungen der Aufsichtskommission ernst? Welchen Stellenwert hat die Empfehlung der Aufsichtskommission für den Gemeinderat?
4.    Warum hat der Gemeinderat, trotz mehrmaligem Hinweisen der Aufsichtskommission, bis jetzt nie auf die vorgefallenen Ereignisse reagiert?

Bern, 18. August 2011

Begründung der Dringlichkeit:
Die unverhältnismässigen Aktionen der Polizei häufen sich. Zudem stehen wir zwei Monate vor den Wahlen und es wird in der nächsten Zeit noch viele Strassenaktionen und Unterschriftensammlungen geben. Von allen Parteien.
Der Gemeinderat soll deshalb so schnell als möglich seine Haltung und das geplante Vorgehen darlegen. Da er dies offensichtlich nicht „freiwillig“ macht (Die AK ist seit längerem im Gespräch mit der Polizei und hat eine Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben; trotzdem hat der Gemeinderat immer noch nichts unternommen.), muss er via vorliegenden Vorstoss dazu gezwungen werden.

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