Postulat Fraktion GB/JA! (Lea Bill/Anne Wergmüller, JA!): Bahnhofreglement und Securitrans: Kontrolle und Statistiken unabdingbar

Per 1. Oktober 2008 ist das Bahnhofreglement in Kraft getreten. Gemäss Reglement kann der Gemeinderat die Firma Securitrans AG mit der Kontrolle und Einhaltung der im Gesetz festgelegten Verbote beauftragen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Stadt Bern mit der Securitrans AG bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Die Securitrans AG ist faktisch ein privater Sicherheitsdienst, die „Bahnpolizei“ ist eines ihrer Segmente. Auch wenn die SBB noch eine knappe Aktienmehrheit hat (51%), übt sie praktisch keine Kontrolle über die Tätigkeit der Firma aus: Weder das eidgenössische Parlament noch das UVEK verfügen über Dienststellen, die eine regelmässige Aufsicht und Kontrolle über die Securitrans wahrnehmen oder Einfluss auf sie ausüben würden. Übergriffe und deren Folgen werden meist nur näher angeschaut, wenn sie über die Medien oder durch Strafanzeigen der Betroffenen bekannt geworden sind.

Aufgrund des Vertrages zwischen der Stadt Bern und der Securitrans AG bezahlt die Stadt für die Kontrolle des städtischen Teils des Bahnhofs offenbar Fr. 200 000 pro Jahr. Mit seinen vielen unbestimmten Rechtsbegriffen gibt das Bahnhofreglement dieser „Bahnpolizei“ einen weiten Ermessensspielraum darüber zu entscheiden, was „ungebührliches Verhalten“ ist oder in welchen Fällen das „Füttern von Tieren“ zu ahnden wäre.

Es stellt sich damit die Frage, wie die Stadt Bern die Tätigkeit der Securitrans-Angestellten kontrollieren will und insbesondere

wie sie garantieren will, dass die Grundrechte der von ihrem Handeln Betroffenen respektiert werden, und

dass sich die Securitrans-Angestellten, die bereits vor dem 1. Oktober immer wieder beim Patrouillieren durch die Neuengasse beobachtet werden konnten, strikt an die im Reglement bezeichneten Kontrollperimeter halten.

Wir fordern daher den Gemeinderat auf dafür zu sorgen, dass

1. zuhanden des Stadtrates und der Öffentlichkeit eine anonymisierte Statistik geführt wird über die von der Securitrans angehaltenen und anschliessend verzeigten Personen (nach Anzahl, Begründung und Ort des „Geschehens“) bzw. über die Anzahl der tatsächlich gebüssten Personen (Begründung, Höhe der Bussen)

2. der Gemeinderat sich eine minimale Kontrolle und Einflussnahme über die Tätigkeit der Securitrans-Mitarbeitenden sichert (z.B. per Vertrag), um einer möglichen Willkür zuvorzukommen und den Stadtrat jährlich darüber in Kenntnis setzt, wie er die Kontrolle wahrgenommen hat.

Bern, 16. Oktober 2008

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