Gemäss Medienberichten möchte der Berner Sicherheitsdirektor Berner Polizist_innen mit Mini-Kameras (Bodycams) austatten, um u.a. während Kundgebungen Beweismaterial aufzunehmen und das Verhalten von Polizist_innen zu dokumentieren. Die Technologie ist weit fortgeschritten, so wäre es allenfalls möglich, ununterbrochen zu filmen.
Daraus ergeben sich mehrere Widersprüche zu geltenden Regelungen, u.a. die folgenden:
– Das Schweizerische Strafgesetzbuch legt fest, dass Die Aufnahme nichtöffentlicher Gespräche durch andere Gesprächsteilnehmende ohne Einwilligung der Beteiligten verboten sind (Art. 179ter1, StGB)
– Gemäss Art. 51a, PolG, ist der Einsatz von Videoaufnahmen an öffentlichen Orten nur erlaubt, um Straftaten zu verhindern oder zu ahnden.
– Gemäss Videoverordnung, VidV, Art. 3, sind Videoaufzeichnungen aber nur erlaubt, wenn „konkrete Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, es könne zu strafbaren Handlungen gegen Menschen oder Sachen kommen“.
– Art. 5 resp. Art. 9, VidV, setzen fest, dass Bild- und Tonaufzeichnungen auf denen Personen identifiziert werden können, nur zulässig sind, wenn sie bei der Ermittlung der Täterschaft bei strafbaren Handlungen, bei der Dokumentation von Polizeieinsätzen und zur internen Schulung dienen.
Diese Voraussetzungen sind mit dem „präventiven“ Einsatz von Bodycams nicht gegeben. Die Ausstattung der Polizei mit Schulterkameras kollidiert mit den rechtsstaatlichen Prinzipien von Unschuldsvermutung und Persönlichkeitsschutz – der Bewohner_innen der Stadt Bern und der Polizist_innen im Einsatz.
Wir bitten den Gemeinderat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
1. Medienberichte liessen verlauten, dass weder Kantonspolizei noch der kantonale Datenschtzbeauftragte Bodycams als sinnvoll erachten: Wie steht der Gemeinderat zum Einsatz von Bodycams in der Stadt Bern?
2. Welche rechtliche Grundlage rechtfertigt den Einsatz so genannter Bodycams?
3. Gemäss VidV Art. 10 muss auf den Einsatz von Überwachungskameras mit Piktogrammen hingewiesen werden. Wie würde das mit Schulterkameras gelöst?
Bern, 14.8.2014