Im Juni 2013 publizierte der Kanton Bern den ersten Evaluationsbericht von Police BE. Ziel des Evaluationsberichtes war es, bisherige Erfahrungen mit der Neuregelung zu würdigen, aktuelle Fragestellungen klären und zukünftige mögliche Probleme und deren Lösungen aufzuzeigen.
Diese Ziele wurden mittels Dokumentanalyse, Online-Befragung der 17 Ressourcen- und 26 Leistungseinkaufgemeinden sowie einer statistischen Analyse der Umfeldentwicklung zu erreichen versucht. Allerdings hält der Bericht fest: „Eine wissenschaftliche Evaluation war aufgrund der fehlenden definierbaren Ausgangslage, aber auch der erheblich veränderten Sicherheitslage nicht mehr möglich“.
Obwohl der Bericht eine relativ hohe positive Grundeinstellung zu Police Bern deutlich zu machen versucht, besteht insbesondere Optimierungsbedarf bei der Umsetzung: Vor allem die Trennung von politisch-strategischer und operativer Verantwortung, so wird klar, ist nur theoretisch handhabbar. Zudem besteht für Ressourcengemeinden (wie die Stadt Bern) zwingender Einkauf der Grundversorgung, was den versprochenen „Synergien“ im Vorfeld der Abstimmung 2007 zuwiderläuft.
Obgleich im Vorfeld der Abstimmung 2007 die Einheitspolizei angepriesen wurde, da Synergieeffekte erzielt werden könnten, macht der Bericht klar: „Eine saubere Beurteilung der tatsächlich eingetretenen Synergieeffekte ist aus heutiger Sicht kaum möglich“. Der Bericht geht gar davon aus, dass Synergien „nur teilweise erzielt“ werden konnten. Zudem steht im Bericht: „Die im Rahmen der Evaluation gestellten Fragen [zur Finanzierung] können aufgrund fehlenden Datenmaterials nur teilweise beantwortet werden. Die im Vorfeld erwarteten Synergien konnten nicht vollständig umgesetzt werden.“
Auf verschiedenen Ebenen besteht also Optimierungsbedarf. Wir bitten deshalb, den Gemeinderat folgende Fragen zu klären:
1. Inwiefern wurde der Ressourcenvertrag seit dessen Abschluss eingehalten und inwiefern nicht?
2. Die Steuerungsmöglichkeiten werden häufig als ungenügend bezeichnet; Wo ist aus Sicht des Gemeinderats Verbesserungspotential vorhanden und weshalb?
3. Ist der Gemeinderat bereit, mehr operative Steuerungsverantwortung zu übernehmen und den Vertrag entsprechend neu zu verhandeln? Wenn nein weshalb nicht?
4. Wie werden Polizist_innen im Bereich von Grundrechten und im Bereich von städtespezifischen Situationen geschult? Sieht der Gemeinderat Handlungsbedarf? Was har er dazu geplant?
5. Wie steht der Gemeinderat zu einem Police BE-Kodex (u.a. die bedingungslose Respektierung der Grundrechte)?
6. Wie sind die Zuständigkeitsregeln für die Untersuchung und Beurteilung von beanstandeten Polizeieinsätzen?
7. Ist der Gemeinderat bereit, eine neutrale Anlaufstelle / Beschwerdestelle im Sinne einer Ombudsfunktion einzufordern, die durch alle Gemeinden und Kantonsbeitrag od. zumindest durch die grösseren Gemeinden/Städte und Kanton finanziert ist?
Begründung der Dringlichkeit: Im Juni 2014 steht die Revision des Polizeigesetzes (inkl. Vernehmlassung) an. Es ist wichtig, dass die Stadt Bern sich früh genug in die Diskussionen einbringen kann.
Bern, 13.3.2014