Gestern hat der Gemeinderat das Nutzungskonzept für den Bahnhofplatz verabschiedet, welches ab sofort in Kraft tritt. Die Junge Alternative JA! anerkennt den Bahnhofplatz als Mobilitätsdrehscheibe, kritisiert aber die damit verbundene gemeinderätliche Legitimation für die repressive Sauberkeits- und Sicherheitspolitik, die sich v.a. im Bahnhofreglement niederschlägt, sowie die Gleichsetzung von kommerzieller und politischer Nutzung des öffentlichen Raums.
Die Junge Alternative JA! reichte am 11. Oktober 2007 gemeinsam mit anderen Parteien die Petition „Der Bahnhofplatz gehört allen“ mit über 2000 Unterschriften ein. Die Petition forderte unter anderem, dass der Bahnhofplatz nicht zu einem Konsumtempel wird (die Einschränkung kommerzieller Nutzung), dass die Ausübung der politischen Rechte und die Wahrung der Grundrechte auch für den Bahnhofplatz gelten, dass genügend Sitzplätze zum Verweilen sowie kostenlose Veloparkplätze zur Verfügung gestellt werden und dass die Gassenküche auch auf dem neuen Bahnhofplatz Platz haben soll.
Vom Gemeinderat hat die Junge Alternative JA! nie eine inhaltliche Rückmeldung erhalten auf die Petitionsforderungen. Ganz im Gegensatz zu den rechtsbürgerlichen InitiantInnen der Petition „Jetze längts“, welche vom Stadtpräsidenten mit offenen Armen empfangen wurden und der Gemeinderat gar gegenüber der Öffentlichkeit zu den inhaltlichen Forderungen Stellung genommen hat sowie konkrete Umsetzungsmassnahmen präsentierte. Die JA! verurteilt diesen gegensätzlichen Umgang des Gemeinderates bezüglich politischen Rechten in der Stadt Bern aufs Schärfste!
Ohne mit der Wimper zu zucken veröffentlicht der Gemeinderat das Nutzungskonzept für den Bahnhofplatz, welches ab sofort in Kraft tritt, ohne eine Übergangsfrist zu gewähren oder eine politische Diskussion zuzulassen. Der Gemeinderat sträubte sich dagegen das Nutzungskonzept für den Bahnhofplatz dem Stadtrat zu unterbreiten und verhinderte so eine öffentliche Diskussion und breit abgestützt Kompromissvorschläge.
Die JA! kritisiert insbesondere, dass im Nutzungskonzept die kommerzielle Nutzung (Stände) mit der politischen bzw. ideellen Nutzung gleichgesetzt wird. Laut BGE 126 I 140 ist bei der Ausübung ideeller Grundrechte – im Unterschied zu kommerziellen Interessen – eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen eher in Kauf zu nehmen als bei sonstigen Aktivitäten. Die JA! fordert vom Gemeinderat, diesem Bundesgerichtsentscheid Rechnung zu tragen und also die politischen, nicht-kommerziellen Stände/Veranstaltungen mit Vorrang vor den kommerziellen Interessen zu behandeln, z.B. sollten politische Stände nicht der Einschränkung von 12mal/Jahr/Organisation oder, dass aufeinander folgende Tage nicht bewilligt werden, unterliegen.