Am 4. Mai 2012 hat der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch per Verfügung Zwangsmassnahmen gegen die Reitschule erlassen, welche in erster Linie den Vorplatz der Reitschule betreffen. So sind Konzerte, Hintergrundmusik und Barbetrieb im Juni 2012 verboten. Ab Juli 2012 wird das bisherige Veranstaltungskontingent gekürzt, so dass nur noch ein Wochenendkonzert (Freitag oder Samstag) pro Monat und ein Grossanlass pro Jahr erlaubt sind, unter der Woche dürfen keine Veranstaltungen auf dem Vorplatz stattfinden. Des Weiteren dürfen sich ab 00.30 Uhr keine Menschen mehr auf dem Vorplatz und im Innenhof der Reitschule befinden; sollte dies trotzdem der Fall sein, müssen sie von den ReitschulbetreiberInnen weggewiesen werden.
Die Zwangsmassnahmen betreffen bei Weitem nicht nur das Gastgewerbegesetz, sondern es stellen sich auch Fragen zur städtischen Kulturpolitik. Die Unterzeichnenden fordern deshalb den Gemeinderat auf, ausführlich Stellung zu beziehen und folgende Fragen zu beantworten:
1. Inwiefern wurde der Gemeinderat über den Erlass der Verfügung im Vorfeld in Kenntnis gesetzt bzw. inwiefern war die Verfügung mit dem Gemeinderat abgesprochen?
2. Erachtet der Gemeinderat die Zwangsmassnahmen als
a. verhältnismässig?
b. sinnvoll?
c. in der Praxis umsetzbar?
3. Erachtet der Gemeinderat die Zwangsmassnahmen im Hinblick auf die laufenden Vertragsverhandlungen als problematisch? Und mit welcher Begründung?
4. Hat der Gemeinderat vor, in Bezug auf die erlassenen Zwangsmassnahmen aktiv zu werden? Wird er zum Beispiel das Gespräch mit Regierungsstatthalter Lerch suchen? Und wenn nein, mit welcher Begründung?
5. Wie stellt sich der Gemeinderat die Umsetzung der Wegweisungen ab 00.30 Uhr auf Vorplatz vor? Welche konkreten Massnahmen sind diesbezüglich geplant?
6. Wie stellt sich der Gemeinderat zur Forderung nach einem städtischen Konzept zum Nachtleben?
7. Hat der Gemeinderat bereits eine Vorstellung davon, wie es in nächster Zeit mit der Reitschule bzw. mit der Strassen- und Nachtkultur in der Stadt Bern im Allgemeinen weitergehen soll? Gibt es z.B. in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Regierungsstatthalteramt?
Begründung der Dringlichkeit:
Die Verfügung tritt bereits am 11. Mai in Kraft, es ist deshalb unabdingbar, so schnell als möglich eine Stellungnahme des Gemeinderates zu erhalten. Insbesondere deshalb, weil die erlassenen Massnahmen durch die städtischen und/oder kantonalen Behörden umgesetzt werden müssen.
Bern, 10. Mai 2012
1 Kommentar
Das Nachtleben rund um die Reitschule ist ein Bedürfnis in der Stadt Bern. Die Zwangsmassnahmen sind absolut unverhältnismässig! Es ist an der Zeit, damit aufzuhören, den Reitschülerinnen das Leben schwer zu machen! Merci!