Jeder Mensch verbraucht durchschnittlich 288 Plastiksäcke im Jahr, wobei ein Sack durchschnittlich eine halbe Stunde verwendet wird. Plastiksäcke werden aus Erdöl hergestellt, also aus einem begrenzt verfügbaren Rohstoff, welcher aufgrund der übermässigen Verwendung in absehbarer Zeit erschöpft sein wird. Die massenhafte Produktion und Verwendung von Plastiksäcken beschleunigt die Ausschöpfung der Erdölvorräte nur noch mehr und dies obwohl unzählige alternative Materialen für Säcke verwendet werden könnten, wie zum Beispiel Stoff oder Papier.
Dazu kommt, dass aus Erdöl hergestellte Plastiksäcke nicht biologisch abgebaut werden können. Statt dessen zerfallen sie in immer kleinere Teile, bis sie schliesslich nach 400 Jahren eine Grösse eines Sandkorns aufweisen. Zwar wäre es möglich, die Plastiksäcke zu recyceln, dies ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass nur gerade 1% der Plastiksäcke recycelt werden. Die nicht mehr benutzen Plastiksäcke werden statt dessen verbrannt oder eben auch nicht und über den ganzen Erdball verteilt, was auf der ganzen Welt zur Verschmutzung von der natürlichen Umwelt, insbesondere der Meere führt.
Aufgrund der Tatsache, dass mit Plastiksäcken ein wichtiger Rohstoff auf sinnlose Weise aufgebraucht wird und dass damit verheerende Folgen für Natur und Tiere verbunden sind, haben mittlerweile viele Länder und einzelne Städte den Gebrauch von Plastiksäcken verboten oder die Plastiksäcke zumindest als gebührenpflichtig erklärt – beispielsweise Südafrika, Ruanda, China, Bangladesch, Australien, Irland, Los Angeles, San Francisco und verschiedene englische und österreichische Städte.
Was in anderen Ländern und Städten bereits umgesetzt ist, soll auch in der Stadt Bern Realität werden. Die Unterzeichnenden fordern den Gemeinderat deshalb dazu auf, mögliche Szenarien zur Verringerung der Benutzung von Plastiksäcken in der Stadt Bern zu prüfen. Denkbar wären zum Beispiel ein Verbot von oder eine Gebührenpflicht für Plastiksäcke mit einer zweckgebundenen Verwendung der eingenommenen Gebühren.
Bern, 7. April 2011