Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB/Rahel Ruch, JA!) Schluss mit Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung in Ausgehlokalen!

In ihrer Ausgaben vom 19. Oktober haben die Medien publik gemacht, dass an einem Samstagabend einem Rollstuhlfahrer der Zugang zum Berner Ausgehlokal „Mad Wallstreet“ aus „Sicherheitsgründen“ verweigert wurde, obwohl er in Begleitung von zwei Kollegen war. Der Betroffene fühlt sich verständlicherweise diskriminiert. Er vermutet, dass der Grund flur die Einlassverweigerung eher darin zu suchen ist, dass sich gewisse Leute an der Anwesenheit von Menschen mit einer Behinderung stören. Der Vorwand, Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem Ausgehlokal aus Sicherheitsgründen zu verweigern, verstösst gegen das Behindertengleichstellungsgesetz, das von privaten Einrichtungen, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, verlangt, dass sie Menschen mit einer Behinderung nicht diskriminieren. Auch wenn diese Zugangsverweigerung nur für samstags gilt, öffnet diese Praxis dennoch Tür und Tor fixr Willkür.

Aufgrund dieses publik gewordenen Falls besuchten wir die Homepage des besagten Ausgehlokals und entdeckten folgende Passage unter den „Eintrittsregeln“:
– Wir behalten uns vor, Einzelpersonen den Eintritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
– Rollstühle können an stark frequentierten Tagen (FR SA und vor Feiertagen) aus Sicherheitsgründen nicht eingelassen werden!
– Den Anweisungen der Security ist Folge zu leisten. Die Security übt Hausrecht im Lokal und aufdem Areal der grossen Schanze aus.
Neben der Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung stellen sich hier weitere Fragen:
– Wie kann das „Mad Wallstreet“ als Lokal mit öffentlichem Dienstleistungsangebot, festhalten, dass sie den Zugang ohne Grund verweigern kann?
– Woher kommt die Behauptung, dass die „Mad Wallstreet“-Security auf dem Areal der grossen Schanze Hausrecht ausübe? Hat sie dafür einen Auftrag und wenn ja von wem?

Wir bitten den Gemeinderat;
1. Gegen „Mad Wallstreet“ rechtliche Schritte einzuleiten, damit solche Diskriminierungen nicht mehr vorkommen, und im Wiederholungsfall die Betriebsbewilligung zu entziehen.
2. Bei anderen Ausgehlokalen Kontrollen durchzuführen um zu prüfen, ob ähnliche Diskriminierungen vorkommen.
3. Ausgehlokalen mit einem Schreiben gegen Diskriminierungen zu sensibilisieren und sie von nicht rechtskonformen Einlassverweigerungen warnen. Ihnen sollten das Merkblatt,vdas die Stadt Bern mit der EKR (Eidgenössische Kommission gegen Rassismus) und gggfon (Gemeinsam Gegen Gewalt und Rassismus) erarbeitet hat, erneut zugestellt werden.
4. Abzuklären, was es mit dem „Hausrecht“ der „Mad Wallstreet“-Security auf sich hat und die betreffenden Behauptungen zu korrigieren.

Begründung der Dringlichkeit:
Im oben erwähnten Fall wird das Behindertengleichstellungsgesetz verletzt, das darf nicht geduldet werden, deshalb müssen die Behörden sofort intervenieren.

Bern 1. November2012

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