Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm um die sexuelle Orientierung ab. Es geht darum, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle einen Schutz vor Hass, Hetze und Diskriminierung erhalten.

von Ronja Rennenkampff

Lesben sind krank und Schwule Papas dürfen ihr Kind nicht in die Spielgruppe bringen. Das sind nicht etwa erfundene Schlagzeilen. Dies sind zwei Fälle, die in der Schweiz ausgesagt worden oder passiert sind.

Solche Aussagen sind heute noch legal. Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm soll das ändern. Bis heute bist du als LGB-Person nur geschützt, wenn du als Einzelperson diskriminiert wirst. Die Masse oder besser gesagt eine ganze Gruppe von LGB-Menschen kann diskriminiert werden und es gibt keinen Gesetzes-Artikel, der dies bestraft.

Das Anti-Rassismus-Gesetz verbietet heute die Diskriminierung aufgrund von Religion oder Hautfarbe. Die Bundesversammlung hat entschieden, die sexuelle Orientierung ebenfalls mit in dieses Gesetz zu nehmen. Jedoch hat ein überparteiliches Bündnis, bestehend aus EDU und junger SVP, das Referendum ergriffen, deswegen stimmen wir im Februar darüber ab.

Die Gegner der Erweiterung des Anti-Rassismus-Gesetzes argumentieren, dass ihnen mit diesem Gesetz die Meinungsfreiheit entzogen wird. Doch für uns ist klar: Hass ist keine Meinung und sollte bestraft werden. Mit diesem Gesetz ist es weiterhin möglich, kritische Debatten zu führen, es verbietet in keiner Art und Weise, kritische Meinungen zu äussern. Es soll Menschen schützen vor Aussagen wie „alle Lesben sind krank“ und vor Diskriminierung, wie im Fall der schwulen Väter, deren Kind nicht in die Spielgruppe durfte. In diesen Fällen geht es sich nicht darum eine Meinung zu äussern und deshalb sollen solche Handlungen oder Aussagen bestraft werden können. Dafür ist dieses Gesetz.

Die Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB und Art. 171c MStG) um das Kriterium «sexuelle Orientierung» wurde im Dezember 2018 von National- und Ständerat beschlossen. Wer heute in der Schweiz zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als gesamte Gruppe aufruft oder Lesben, Schwule und Bisexuelle diskriminiert, kann dafür nicht belangt werden. Durch die Erweiterung wird es möglich, Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle zu bekämpfen und ein klares Statement gegen die Diskriminierung von LGB-Menschen zu setzen!

Stimme am 9. Februar Ja zum Schutz vor Hass!