Postulat Fraktion GB/JA! (Lea Bill, Rahel Ruch, JA!): Bern muss Velofahrende belohnen statt bestrafen

Auf der Website der Stadt Bern wird der Langsamverkehr, insbesondere das Velofahren, gelobt: „Zu Fuss Gehende und Velofahrende leisten in der Stadt Bern einen wichtigen Beitrag zur umweltgerechten und stadtverträglichen Mobilität. Deshalb geniesst die Förderung des Langsamverkehrs für den Gemeinderat Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.“ Dieser erfreuliche Grundsatz wird in der Stadt Bern bereits in grossen Teilen umgesetzt, was Velofahrerinnen und Velofahrer betrifft. So müssen zum Beispiel Verkehrssicherheit für Velofahrende und genügend Veloabstellplätze zum Grundangebot gehören. Darüber hinaus soll die Stadt Bern jedoch auch eine Vorreiterrolle einnehmen, wenn es darum geht, die Bedingungen für Velofahrerinnen attraktiv und bequem zu gestalten. Deshalb geht die Junge Alternative JA! nun einen Schritt weiter und fordert die Stadt auf, Massnahmen für angenehmeres und schnelleres Velofahren zu prüfen. Dazu gehört auch das Lockern gewisser Verkehrsregeln, die zwar für Autos sinnvoll, aber bei Velos oft überflüssig sind.

Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat folgende Massnahmen zu prüfen:

1. Rechtsabbiegen für Velofahrerinnen grundsätzlich erlauben.
An vielen Kreuzungen macht es keinen Sinn, dass Velofahrende beim Rechtsabbiegen vor der roten Ampel stoppen müssen. Eine grundsätzliche Erlaubnis für Velofahrende, bei roten Ampeln rechts abzubiegen oder die Errichtung von besonderen Veloampeln wäre eine Massnahme, die das Velofahren unkomplizierter und einfacher gestalten würde.

2. Ampeln für Velos reduzieren.
An vielen Kreuzungen macht es keinen Sinn, dass Velofahrende, die geradeaus fahren, vor der roten Ampel stoppen müssen. Es ist deshalb zu prüfen, wo Ampeln für Velos aufgehoben werden können.

3. Unsinnige Fahrverbote für Velos aufheben.
Oft machen Fahrverbote für Velos keinen Sinn, zum Beispiel in Markt- und Spitalgasse. Ebenso müssen Einbahnstrassen grundsätzlich beidseitig befahrbar sein und auch entsprechend sichtbar gekennzeichnet werden.

Bern, 25. Februar 2010

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