Motion GB/JA! (Judith Gasser/Rahel Ruch) Grosse Schanze: Verträge zwischen der Stadt und der Grossen Schanze AG sind neu zu verhandeln.

Die Besitz- und Zuständigkeitsverhältnisse auf der Grossen Schanze sind verworren. Heute gehört ein Teil des Areals dem Kanton und ein Teil der „Grosse Schanze AG“, an welcher Stadt und SBB beteiligt sind.

Die Verträge zwischen der Stadt und dem Kanton, welche Rechte und Pflichten auf der Grosse Schanze regeln, stammen aus den 1960er Jahren. Darin ist festgehalten, dass die Grosse Schanze die Funktion einer öffentlichen Parkanlage wahrnehmen soll. Im Gegenzug übernimmt die Stadt den Unterhalt und investiert jährlich 0.5 Mio. Franken.

Inzwischen haben sich die Nutzungen der Grossen Schanze stark verändert, so wird der Park insbesondere im Sommer stark durch kommerzielle Anlässe genutzt. Daraus entstand das Anliegen, ein Nutzungskonzept mit dem Kanton, der Grossen Schanzen AG, dem Quartier, der Uni und der SBB auszuarbeiten. Nachdem bereits zwei runde Tische mit allen beteiligten Stellen stattgefunden hatten, distanzierte sich der Kanton von den zentralen Ergebnissen der Arbeitsgruppe.

Die jetzige Situation ist für die Stadt sehr nachteilig, da sie weder bei der Nutzung mitbestimmen kann, noch einen Anteil aus den Erträgen aus der kommerziellen Nutzung der Grossen Schanze erhält. Da über Verhandlungen anscheinend keine Einigung erzielt werden kann, muss der Gemeinderat aus Sicht der GB/JA!-Fraktion nun „einseitig“ handeln, um so der unbefriedigenden Situation endlich ein Ende zu setzen.

Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert:

1. die Verträge aus den 1960er Jahren zu künden.
2. Neuverhandlungen über die Ausgestaltung der Zuständigkeitsverhältnisse zu führen, so dass eine Situation entsteht, in der Rechte (Entscheidungen über die Nutzung und Erträge aus der Nutzung) und Pflichten (Finanzierung des Unterhalts) in Einklang gebracht werden.
3. Ein geeignetes Gremium zu bestimmen, das für die Nutzung desjenigen Teils des öffentlichen Raums, der nicht dem Kanton gehört, zuständig ist.

Bern, 2. Februar 2012

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